Mit Bestürzung nimmt der Landesmusikrat Thüringen zur Kenntnis, dass die seit 02.04.2020 in Kraft getretenen Richtlinien zur Beantragung der Corona-Hilfe für Soloselbstständige  freischaffende Musiker*innen auch in Thüringen zum größten Teil von der Soforthilfe ausschließt, da diese Personen keine Betriebskosten im üblichen Sinn haben und somit geltend machen können. Diese Änderung der Richtlinie aufgrund der hinzugekommenen Bundesmittel kam für die Kulturszene völlig unerwartet und ohne vorherigen Hinweis der zuständigen Behörden.

Mit der Bekanntgabe am vergangenen Freitag, dass kulturelle Veranstaltungen bis mindestens zum 31. August 2020 kaum stattfinden können, haben besonders freischaffende Künstler mit erheblichen bis kompletten Honorarausfällen über mehrere Monate zu kämpfen.  Anträge auf Arbeitslosengeld II können zwar vereinfacht gestellt werden, haben aber aufgrund der Prüfung von Bedarfsgemeinschaften und der Vermögensprüfung kaum eine Chance auf Erfolg.

Der Landesmusikrat Thüringen fordert daher eine, nach Vorbild der Bundesländer Bayern (1.000€) und Baden-Württemberg (1.180€), zeitlich begrenzte, monatliche Pauschalzahlung. Legt man die bei der Künstlersozialkasse im Bereich Musik gemeldete Personenzahl zu Grunde, würde dies rund 1.000 Thüringer Musiker*innen und Musikpädagog*innen die Existenz in den kommenden Monaten sichern. Aktuell hat rund die Hälfte der ca. 600 Honorarkräfte der kommunalen Musikschulen in Thüringen keine Absicherung ihrer Existenz aufgrund von Unterrichtsausfall.
Träger von sowohl kommunalen als auch privaten Musikschulen werden dringend gebeten, hier Lösungen zu erarbeiten, den Honorarkräften die Existenz zu sichern. Mit einem Grundeinkommen für die Zeit des Unterrichtsausfalls oder einem zeitnahen Wiedereinstieg in den Einzelunterricht wären für diese freischaffenden Künstler zumindest ein Teil ihres Einkommens gesichert.

Auch deshalb appelliert der Landesmusikrat an die Behörden, Thüringer Musikschulen die Möglichkeit zu geben, so schnell wie möglich wieder für den Einzelunterricht zu öffnen. Hygienevorschriften könnten problemlos umgesetzt werden. Mit der Möglichkeit des analogen Musizierens würde ein wichtiger Ausgleich geschaffen zur ansonsten stark eingeschränkten Aktivität von Kindern und Jugendlichen. Angespannte Situationen, hervorgebracht durch die räumlichen Einschränkungen, könnte somit entgegengewirkt werden.

Für alle Generationen von Konzertbesuchern ist es immanent wichtig, das Musikleben so schnell wie möglich, bei kritischer Prüfung und unter Berücksichtigung der Vorsichtsmaßnahmen, wieder hochzufahren. Das "Musikland Thüringen“ darf seinen Bürgern ein kulturelles Angebot, für viele Bürger*innen ein Grundbedürfnis, nicht länger als unbedingt nötig vorenthalten. Perspektiven für kleinere Veranstaltungsformate, in Bezug auf Ausführende und Publikumsgröße, um dem Totalverlust an Kultur vorzubeugen, werden schnellstmöglich benötigt.

Der Landesmusikrat appelliert an Ministerpräsidenten Bodo Ramelow, den bereits vor zwei Wochen gefassten Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz für einen monatlichen Pauschalbetrag für Soloselbständige so schnell wie möglich umzusetzen und das Musikleben schrittweise wieder hochzufahren, um eine existentielle Notlage für Musiker*innen und Musikpädagog*innen zu vermeiden und unser Kulturleben nicht auf Jahre hinaus nachhaltig zu schädigen.