Das Land vergibt in diesem Jahr reguläre Künstlerstipendien in den Sparten Bildende Kunst einschließlich Fotografie, Darstellende Kunst einschließlich Tanzperformance, Musik einschließlich Komposition, Literatur und für spartenübergreifende Vorhaben. Freischaffende Künstlerinnen und Künstler können noch eine Woche lang ihre Bewerbungen im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Schwerin einreichen. Am 15. Januar 2021 geht der sechswöchige Bewerbungszeitraum zu Ende. Für die regulären Künstlerstipendien stehen 2021 60.000 Euro bereit.

"Die regulären Künstlerstipendien sind eine besondere Form der Einzelkünstlerförderung. Sie haben mittlerweile Tradition und sind begehrt“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. "Wir wollen auch in der Corona-Pandemie Künstlerinnen und Künstler in ihrer Entwicklung unterstützen. Die regulären Künstlerstipendien sind nicht zur Absicherung der künstlerischen Arbeit in einer Notlage durch die Corona-Pandemie gedacht. Sie dienen allein der künstlerischen Entfaltung“, erklärte die Ministerin.

Die Stipendien werden in einem geregelten Bewerbungsverfahren vergeben. Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass die Künstlerinnen und Künstler ihren Sitz und Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern haben und sich durch ihr künstlerisches Schaffen ausgewiesen haben. Bei einem Arbeitsstipendium können sie in Form einer Festbetragsfinanzierung bis max. 5.000 Euro erhalten, bei Reisestipendien sind es max. 3.000 Euro als Anteilsfinanzierung und bei einem Aufenthaltsstipendium hängt die Höhe der Unterstützung vom jeweiligen Stipendium ab.

Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine Kunstkommission, die vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur berufen wird. Die aktuelle Ausschreibung für die regulären Künstlerstipendien und  Antragsformulare finden Künstlerinnen und Künstler auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.