In einem gemeinsamen Brief richten sich die Landesverbände für Rock&Pop und für Jazz in Rheinland-Pfalz an die Landesregierung und fordern dringende Nachbesserungen bei den Corona Hilfsmaßnahmen. Die Lage für Künstler*innen in Rock, Pop und Jazz ist prekär. Durch den plötzlichen Wegfall von Auftrittsmöglichkeiten verlieren die meisten ihre Haupteinnahmequelle. Nachdem in den letzten Jahren der Absatzmarkt von physischen Tonträgern nahezu komplett eingebrochen ist, hat sich der Fokus der Musiker*innen und der angeschlossenen Dienstleister*innen auf den Live-Sektor fokussiert. Doch nun fällt auch dieser komplett aus. Die meisten Musiker*innen sind aktuell nicht mehr in der Lage die Kosten für ihren Lebensunterhalt zu erwirtschaften und die Prognosen lassen erwarten, dass noch geraume Zeit auf Konzerte verzichtet werden muss. Doch auch wenn Konzerte wieder genehmigt werden ist durch Vorsichts- und Schutzmaßnahmen mit längerfristigen wirtschaftlichen Negativ-Folgen für den Live-Sektor zu rechnen.

Die großflächigen Hilfsmaßnahmen des Bunds und der Länder greifen leider kaum bei den Kulturschaffenden. Bei den Corona Soforthilfen für Soloselbständige und Freiberufler geht es vorrangig um die Anrechnung von Betriebskosten die viele Künstler*innen nicht haben. Und mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 13.000 € / Kopf (Quelle: Künstlersozialkasse) verdienen die meisten zu wenig, um große Rücklagen gebildet zu haben oder nun zusätzliche Kredite aufnehmen und diese abzahlen zu können.

Auch die Beantragung des "Corona-Grundeinkommens“ ("Hartz4 light“) ist derzeit mit zu hohen Hürden verbunden. Hier verhindern oft die Bedarfsgemeinschafts-Regelung oder die Antragstellung an sich die dringend benötigten Hilfen.

Die Landesverbände für Rock/Pop und Jazz fordern die Landesregierung daher auf, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass bei den vom Bund gewährten Soforthilfen für Soloselbständige auch Gagen- und Honorarausfälle bzw. wie in Baden-Württemberg zumindest die Lebenshaltungskosten angerechnet werden dürfen.

Außerdem dass im sog. "Corona-Grundeinkommen“ die Prüfung der Bedarfsgemeinschaft ausgesetzt wird, die Altersversorgung unangetastet bleibt und die Antragstellung bei den Jobcentern weiter vereinfacht werden muss.

Ferner, dass es eine unbürokratische Soforthilfe auf Landesebene in Form eines SoforthilfeFonds für Freischaffende und Solo-Selbständige gibt.

Mit diesen Forderungen schließen sich die beiden Verbände den zahlreichen Hilfsforderungen zigtausender Künstler*innen landes- und bundesweit, sowie von Dachverbänden wie dem Deutschen Musikrat oder der Deutschen Jazz Union an, die ebenfalls dringend notwendigen Handlungsbedarf sehen, wenn das kulturelle Leben in den Ländern und im Bund in seiner Vielfalt und Reichhaltigkeit bestehen bleiben soll. Andernfalls droht ein Kulturinfarkt, dessen Folgen langjährig und weitreichend zu spüren sein werden - auch in Rheinland-Pfalz.

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