Die Schweizer Kulturstiftung Àrvore vergibt Lebenskostenbeiträge an kreierende und komponierende Musiker*innen im Alter zwischen 30 und 60 Jahren aus der Schweiz und Deutschland aus den Bereichen Jazz, Improvisierter Musik, experimenteller oder nicht-kommerzieller populärer Musik und den Schnittstellen zu anderen Formen aktueller Musik, welche bereits über längere Zeit professionell in ihrem jeweiligen kreativen Interessensgebiet arbeiten. Personen in Ausbildung werden nicht berücksichtigt. Besonders im Fokus stehen Künstler*innen, die sich lange und vertieft mit ihrem Werk auseinandergesetzt haben und deren Arbeit sich durch musikalische Qualität und Relevanz auszeichnet.

Mit den Lebenskostenbeiträgen unterstützt die Stiftung Àrvore Musiker*innen mit einem monatlichen Betrag über einen Zeitraum von bis zu vier Jahren.

Die aktuelle Bewerbungsrunde richtet sich an:

  • Musiker*innenpersönlichkeiten, die ihre eigene Kunst weiterentwickeln, dabei in besonderem Maße impulsgebend auf ihr Umfeld wirken und richtungsweisend Einfluss auf die Entwicklung aktueller Musik nehmen.
  • Musikerinnen mit Kindern. Mit Lebenskostenbeiträgen soll Frauen ermöglicht werden, ihre künstlerische Karriere auch mit Familie weiter proaktiv und selbstbestimmt zu gestalten.
  • Musiker*innen, die im Rahmen öffentlicher Förderprogrammen nicht oder weniger zum Zug kommen. Es soll Zugänglichkeit und die Möglichkeit für Teilhabe geschaffen werden für Musiker*innen aus unterrepräsentierten oder benachteiligten gesellschaftlichen Bereichen.
  • Musiker*innen, die sich neben ihrer künstlerischen Betätigung gesellschaftlich engagieren und sich verantwortlich zeigen für ihr Lebens- und Arbeitsumfeld.

Das Fenster für Kontaktaufnahmen wird am 2. August 2021 um 12:00 Uhr für 24 Stunden geöffnet. Detaillierte Informationen zur Ausschreibung sind auf der Webseite http://arvore.ch zu finden.

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