Der MDR-Rundfunkrat wird von Herbst 2019 an öffentlich tagen. In seiner Sitzung am Montag, 1. April 2019, hat das Gremium in Leipzig eine entsprechende Änderung der MDR-Satzung beschlossen. Lediglich Personalangelegenheiten und Angelegenheiten, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter behandeln, werden weiterhin intern beraten.

MDR-Rundfunkratsvorsitzender Horst Saage unterstrich, dass das Aufsichtsgremium diesen Schritt aus eigenem Antrieb und aus Überzeugung gegangen ist: "Mit der Öffnung der Sitzungen möchte der MDR-Rundfunkrat zeigen, wie wichtig uns Transparenz ist und dass unsere Arbeit und unsere Sitzungen der Öffentlichkeit zugänglich sind. Damit können Interessierte am Dialog der Gremien teilhaben und Entscheidungen über oft komplexe Sachverhalte mitverfolgen."

Die Änderung der Satzung wird nach dem Willen des Rundfunkrates am 1. September 2019 in Kraft treten. Nach Veröffentlichung in den amtlichen Mitteilungsblättern der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird die neue Satzung auch auf den Internetseiten des MDR-Rundfunkrates (https://www.mdr-rundfunkrat.de) abrufbar sein.

Dort wird es dann auch Informationen zum organisatorischen Ablauf der öffentlichen Sitzungen geben. Bereits jetzt finden sich auf der Website des Rundfunkrates viele Informationen über die Arbeit der MDR-Gremien. Neben Angaben zu den Mitgliedern und deren Aufgaben werden dort auch die Tagesordnungen sowie die wesentlichen Ergebnisse der Rundfunkratssitzungen veröffentlicht. Darüber hinaus klärt die Seite auf, welche Kritikmöglichkeiten sich dem Publikum bieten.

Der Rundfunkrat habe als Vertretung der Gesellschaft eine selbstverständliche Informationspflicht, unterstrich Vorsitzender Horst Saage: "Wir nehmen diese ehrenamtliche Aufgabe mit viel Zeit und Engagement wahr und halten es für sehr wichtig, die Öffentlichkeit über unsere Arbeit bestmöglich zu informieren".