Am 1. April 2019 haben sich der Deutsche Bühnenverein auf Arbeitgeberseite und die Künstlergewerkschaften Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA), Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer (VdO) und Deutsche Orchestervereinigung (DOV) in Köln auf die sinngemäße Übertragung der Lohnabschlüsse des öffentlichen Dienstes auf alle Künstler*innen geeinigt. Die Tarifparteien vereinbarten detaillierte Lohnanpassungen für die Beschäftigten an Theatern und Orchestern.

An Stadttheatern steigen die Löhne ─ angelehnt an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) ─ rückwirkend zum 1. April 2019 um 3,09% und ab 1. März 2020 nochmal um 1,06%. Für die künstlerisch Beschäftigen an Staatstheatern werden die Vergütungen mit Bezug auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) rückwirkend ab 1. Januar 2019 um 3,17%, mindestens aber um 100 Euro erhöht, und ab 1. Januar 2020 um weitere 3,17%, mindestens aber um 90 Euro. Die Vergütungserhöhungen für die Künstler*innen an Landesbühnen richten sich danach, welchem der genannten Tarifbereiche die jeweilige Landesbühne zugeordnet ist. Da Hessen kein Mitglied mehr in der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) ist, einigten sich die Tarifparteien für die Hessischen Staatstheater, das Theater Gießen und das Theater Marburg auf die Anwendung der TV-L-Regelungen. Ab 1. Februar 2020 gilt dann auch für diese Theater der weitere Erhöhungsschritt des Tarifbereichs TV-L.

Marc Grandmontagne, Geschäftsführender Direktor des Deutschen Bühnenvereins:
"Es war wichtig, die Lohnerhöhungen so schnell wie möglich auf die Künstler*innen zu übertragen. Mit dieser Einigung stellen wir sicher, dass sich die Bezahlung an Theatern und Orchestern kontinuierlich verbessert. Ich kann allerdings nicht oft genug darauf aufmerksam machen, dass bei jeder Tariferhöhung auch die Anpassung der Budgets für die Theater und Orchester von der Politik mitgedacht werden muss.“

Jörg Löwer, Präsident der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger:
"Wir begrüßen besonders, dass es uns bei der sinngemäßen Umsetzung des Gesamtvolumens der Vergütungserhöhungen gelungen ist, Einschnitte bei den Zuwendungen zu vermeiden.“

Tobias Könemann, Geschäftsführer der Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer:
"Besonders erfreulich ist es, dass wir für die künstlerisch Beschäftigten der Staatstheater durch eine kräftige lineare Erhöhung aller Gagen ein spürbares Stück zu den Kolleg*innen der städtischen Bühnen haben aufschließen können.“

Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung:
"Der Abschluss ist ein guter Kompromiss für alle Seiten. Vor allem ist es uns gelungen, die hessischen Orchester wieder in die TdL-Tabelle zu integrieren. Damit ist eine Gerechtigkeitslücke geschlossen.“

Der Tarifabschluss gilt für alle künstlerisch Beschäftigten an Theatern und Orchestern nach dem Normalvertrag Bühne (NV Bühne) und dem Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK), also für Schauspieler*innen, Sänger*innen, Tänzer*innen, Musiker*innen, aber auch für Dramaturg*innen, Inspizient*innen sowie Bühnentechniker*innen mit überwiegend künstlerischen Aufgaben.

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