Bereits seit einigen Jahren können Musikschulen mit der VG Musikedition einen Lizenzvertrag abschließen, der es ermöglicht, Kopien (Vervielfältigungen) von Noten und Songexten für den Unterricht und für Aufführungen in bestimmtem Umfang herzustellen und zu verwenden. Von diesem Lizenzangebot haben inzwischen hunderte von Musikschulen Gebrauch gemacht – mit rund 350.000 Musikschülern in Deutschland. 

Ab dem 01.02.2021 bietet die VG Musikedition auch den privat unterrichtenden oder freiberuflichen Musikpädagogen eine vergleichbare Lizenz an, mit der Vervielfältigungen von Noten/Songtexten für Unterricht und Aufführungen angefertigt werden können. Die VG Musikedition kommt damit dem Wunsch vieler Musikpädagogen und Fachverbände nach, eine legale und den Anforderungen der Praxis angemessene Ausnahmeregelung vom gesetzlich verankerten Fotokopierverbot für den Musikunterricht außerhalb der Musikschulen zu ermöglichen. Mit einer verwaltungseinfachen Lizenz kann nun auch der private Instrumental- und Vokalunterricht rechtlich sicher, attraktiver und flexibler gestaltet werden, zum Beispiel, indem einzelne Musikwerke und Unterrichtsmaterialien aus umfangreichen Sammelausgaben vervielfältigt werden dürfen (auch als Digitalisat). 

Weiterführende Informationen (Preise, Leistungsumfang etc.): https://www.vg-musikedition.de/vervielfaeltigungen/private-musikpaedagogen

Rechtlicher Hintergrund: Grundsätzlich gilt in Deutschland gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ein weitreichendes Fotokopier- bzw. Vervielfältigungsverbot für Noten (oder Songtexte) von urheberrechtlichen geschützten Werken und Ausgaben. Relevante Ausnahmen für die Praxis in Musikschulen oder für den privaten Musikunterricht existieren nicht.