Nach einem Austausch unter 80 Komponist*innen, Musiker*innen sowie Akteur*innen der Musikbranche zusammen mit NRW-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart verständigte sich eine Podiumsrunde am 12. November in Düsseldorf auf Kernsätze für die zweijährige Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in nationales Recht:

  • Wir müssen sicherstellen, dass musikalische Arbeit auch künftig noch auf professionellem Niveau möglich ist.
  • Ein zentrales Problem besteht darin, dass die Internet-Plattformen, die den Markt disruptieren, bislang nicht in die Pflicht genommen werden, die Erlöse in den Markt zurückzuführen.
  • Eine national gut umgesetzte EU-Urheberrechtslinie muss dazu führen, dass die musikalisch Kreativen an den Erlösen zwingend teilhaben und die Nutzer*innen der Plattformen Rechtssicherheit erhalten.
  • Wir brauchen eine Debatte darüber, dass musikalische und generell kreative Inhalte Werte darstellen, die nicht nur für die Kultur, sondern auch für die Demokratie zentral sind und auch monetär gewertschätzt werden müssen.

Eingeladen hatten der Landesmusikrat NRW, das Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft CREATIVE.NRW und das Kompetenzzentrum Kultur- & Kreativwirtschaft Düsseldorf.

Weitgehend herrschte Einigkeit unter den musikalisch Kreativen und den Musikbranchen­vertre­ter*innen im Gerhart-Hauptmann-Haus Düsseldorf: Im überwiegenden Teil des Internets sind die musikalisch Kreativen von den Erträgen ihrer Arbeit nahezu abgeschnitten. Doch nach einer drei­stündigen Folge von kurzen Impulsvorträgen und Fachdiskussionen zeigten sich unterschiedliche Einschätzungen, wie darauf zu reagieren sei: Brauchen wir vor allem ein niedrigschwelliges Bezahl­system, um den Kreativen einen Erlös aus der Nutzung ihrer Musik im Internet zu sichern, wie Prof. Dr. Andreas Pinkwart vorschlug, oder brauchen wir eher internationale Regulierungen des Markts?

Andreas Pinkwart erkannte ein Nebeneinander von traditionellen Erlösmodellen und neuen digitalen Marktmechanismen. Die Digitalisierung habe den Vorteil, dass man mit vergleichsweise geringen materiellen Ressourcen produzieren und theoretisch ein globales Publikum erreichen könne. Diese niedrige Markteintrittsschwelle führe dazu, dass  kreative Inhalte in unendlichem Umfang entstehen. Doch wer ordnet den Markt? Das waren früher Labels, Verlage und auch Netzwerke. In einem separierten Teil des Marktes funktionieren diese auch heute noch, doch unter erschwerten Bedingungen. Im übrigen Markt aber gebe es viel mehr Angebot. Wer dringt da als Künstler*in noch durch? Und wer ist noch bereit, dafür Geld zu bezahlen?

Neben Andreas Pinkwart saßen auf der Bühne des Gerhart-Hauptmann-Hauses nicht nur Moderator Peter Grabowski, sondern auch Fachleute dieses Marktes wie der Komponist und Vizepräsident des Landesmusikrats NRW Matthias Hornschuh, der Komponist Anselm Kreuzer und die Label-Managerin Dorette Gonschorek, die dieser Sicht widersprachen. Die alten Player, die Verlage und Labels, könnten den Markt nicht mehr ordnen, so Hornschuh, da durch die mangelnden Durchsetzungs­möglichkeiten der gegenwärtigen Rechtslage bis hin zu deren teilweiser Missachtung keine realistischen Möglichkeiten mehr bestehen, im Markt für eine faire Beteiligung zu sorgen. Die elektronische Popmusik beispielsweise habe zwar durch YouTube eine ungeheuer höhere Reichweite erfahren, doch die, die sie herstellen, seien an den erzielten Erlösen praktisch nicht beteiligt. Das liege sowohl an zu geringen Vergütungen als auch an fehlenden Nutzungsmeldungen - ohne die aber eine Ausschüttung von Tantiemen an die Berechtigten nicht möglich sei.

Das hatte zuvor Michael Mayer vom Kölner Kult-Label "Kompakt“ in seinem Impuls eindrucksvoll dargelegt. Der Musiker und Songwriter Christopher Annen beschrieb, dass auch eine erfolgreiche Band mit Charthits und ausverkauften Tourneen wie AnnenMayKantereit Schwierigkeiten mit unberechtigter Nutzung ihrer Musik hat. 

Mit einem Plus von jährlich ca. 40 Prozent im globalen Umsatzwachstum des Musikmarktes ist Streaming ein Marktantreiber, zudem mit einem Umsatzanteil von 38 Prozent die größte digitale Erlösquelle der Branche. Die Ausschüttungen für die einzelnen Kreativen bleiben aber gering. Als Hoffnungsträger könnte sich der Streaming-Dienst Deezer erweisen. Er bietet mit dem "User Centric Payment“, einem nutzerbasierten Abrechnungsmodell, ein innovatives und faireres Abrechnungsmodell, wie Richard Wernicke, Head of Content bei Deezer, ausführte.

Das Problem besteht darin, dass diejenigen, die den Markt schrumpfen lassen, nicht in die Pflicht genommen werden, die Erlöse in den Markt zurückzuführen, kritisierten Mayer, Hornschuh, Kreuzer sowie auch Reinher Karl, Justitiar des VUT, der in seinem Impuls die juristischen Rahmenbedingungen des Markts und die Komplexität der Lizenzierung erläuterte. Hornschuh folgerte daraus: "Wir müssen ermöglichen, dass musikalische Arbeit – ebenso wie etwa Journalismus – auch künftig in der Gesellschaft noch auf professionellem Niveau möglich ist.“ Und Anselm Kreuzer ergänzte: "In der Tat bedeutet die Demokratisierung der Musikproduktion eine größere Unabhängigkeit von den alten Gatekeepern; doch es gibt neue, mächtigere – und die übernehmen ohne einen bindenden Rechtsrahmen keine Verantwortung für die Vergütung der genutzten Inhalte.“

Damit sind die großen Internetplattformen adressiert, die durch die neue EU-Urheberrechtslinie in die Pflicht genommen werden sollen. Hingewiesen wurde auf die Absurdität der diesbezüglich geführten Debatte, insbesondere da die Nutzer*innen, die gegen die Richtlinie auf die Barrikaden gegangen waren, letztendliche Profiteure derselben werden. Ist es bisher so, dass diejenigen, die die Musik auf die Plattformen hochgeladen haben, nur selten die Rechte dazu hätten, entsteht, so Kreuzer, mit einer national gut umgesetzten EU-Urheberrechtslinie für die Nutzer endlich Rechtssicherheit. Das bedeute wirkliche Freiheit und schaffe auch mehr Inhalte-Vielfalt, weil Rechteinhaber*innen bei gesicherter Lizenzierung weniger Gründe zum Sperren von Inhalten hätten.

Die Fernseh- und Radiosender haben seit vielen Jahren das "Senderprivileg“, sie müssen bei der Verwendung von Musiktiteln nicht vorher nachfragen, sondern nur hinterher an die Verwertungs­gesellschaft melden, so beschrieb es Kreuzer in seinem Impuls. Die Nutzer*innen würden nun in Zukunft so etwas wie ein "Nutzerprivileg“ erhalten. Analog zu den Sendern müssen die Plattformen die Vergütung durch die Einnahmen mit den Inhalten leisten. Dabei ist die Sorge, Innovations- oder gar Geschäftsfähigkeit einzubüßen unberechtigt, da eine Beteiligung in Relation zu realen Umsätzen zu erfolgen hat und dies im niedrigen einstelligen Bereich. Der Wirtschaftsminister stimmte dieser Einschätzung zu. Der Umsetzung der EU-Urheberrechtslinie gilt sein besonderes Interesse, und er sieht durchaus die Möglichkeit, über den Bundesrat auf die Entwicklung Einfluss zu nehmen. Dazu braucht er die Unterstützung und die Argumente der kreativen Szene und er sagte zu, die Argumente in die Entscheidungsprozesse hineinzutragen.

Andreas Pinkwart setzt aber auch auf die Entwicklung neuer Bezahlsysteme. Matthias Hornschuh rief in Erinnerung, wie viele Versuche in dieser Richtung auch aufgrund der bestehenden Marktasymme­trie und Gesetzeslage bereits wirkungslos versickert sind. Dorette Gonschorek sieht die Priorität darin, dass Nutzer*innen lernen müssen, dass Musik etwas wert ist. Pinkwart schloss sich Gonschorek an und betonte, dass einer Debatte über den Wert von Content Priorität eingeräumt werden muss.

Die Veranstaltung wurde vom Landesmusikrat NRW in Kooperation mit CREATIVE.NRW und dem KomKuK – Kompetenzzentrum Kultur- & Kreativwirtschaft der Wirtschaftsförderung Düsseldorf durchgeführt sowie vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW gefördert.

 

Absätze