Der Berliner Senat hat in seiner heutigen Sitzung aufgrund der stetig sinkenden und konstant niedrigen Inzidenz weitere Lockerungsmaßnahmen beschlossen. Die neue Verordnung gilt ab dem 4. Juni 2021. Der Senator für Kultur und Europa, Dr. Klaus Lederer: "Die gegenwärtige Entwicklung kann uns vorsichtig optimistisch stimmen und erlaubt uns, im wahrsten Sinne, die Erweiterung unserer Spielräume. Wenn es uns allen gemeinsam gelingt, diesen Trend fortzusetzen, wenn also die Entwicklung so weitergeht, kann der Berliner Kultursommer kommen.“ 

Dies bedeutet im Einzelnen:

Kinos, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser und andere kulturelle Veranstaltungsstätten in öffentlicher und privater Trägerschaft dürfen für den Publikumsverkehr geöffnet werden.

An Veranstaltungen in Innenräumen dürfen entweder bis zu 100 Personen (nach dem individuellen Hygienekonzept auf Grundlage des Hygienerahmenkonzepts) oder bis zu 500 Personen bei maschineller Lüftung (und dem  individuellen  Hygienekonzept auf Grundlage des Hygienerahmenkonzepts) teilnehmen. Mit Genehmigung der Senatsverwaltung für Gesundheit dürfen auf Grundlage der Regelung für Pilotveranstaltungen vier Kultureinrichtungen (Berliner Philharmonie, Konzerthaus Berlin, Staatsoper Unter den Linden und Deutsche Oper Berlin) unter den genannten Hygienebedingungen die Anzahl von 500 Personen überschreiten.

An Veranstaltungen im Außenbereich dürfen bis zu 500 Personen (nach dem individuellen Hygienekonzept auf Grundlage des Hygienerahmenkonzepts) teilnehmen. Allen Besucher*innen ist ein fester Sitzplatz zuzuweisen. Ab 250 Personen gilt eine generelle Testpflicht. Für kleinere Veranstaltungen ist dies abhängig vom individuellen Hygienekonzept: Es besteht weiterhin eine Testpflicht, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten werden soll und keine Maskenpflicht am Sitzplatz vorgesehen ist. Sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern oder die Maskenpflicht am Sitzplatz eingehalten wird, besteht bei Veranstaltungen mit weniger als 250 Personen keine Testpflicht.

Museen, Galerien, Gedenkstätten und Bibliotheken dürfen für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Es besteht keine Test- und Terminpflicht mehr, Führungen sind möglich, das individuelle Hygienekonzept auf Grundlage des Hygienerahmenkonzepts muss eingehalten werden.

Das Singen wird sowohl im Außen- als auch im Innenbereich unter strengen Hygieneauflagen wieder möglich.

Das neue Hygienerahmenkonzept wird am 4. Juni 2021 auf der Webseite der Senatsverwaltung für Kultur und Europa verfügbar sein.

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