Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, sieht mit großer Sorge, dass die Deutsche Rentenversicherung die aufgetragene Prüfung der ordnungsgemäßen Entrichtung der Künstlersozialabgabe weiterhin vernachlässigt, weil der Gesetzgeber zögert, sie mit einer gesetzlichen Klarstellung zur Ordnung zu rufen.

Im Jahr 2007 wurde der Deutschen Rentenversicherung die Aufgabe übertragen, im Zuge der regulären Prüfung von Arbeitgebern, ob die Sozialabgaben für die abhängig beschäftigten Arbeitnehmer ordnungsgemäß entrichtet wurden, auch zu prüfen, ob Künstlersozialabgabe fällig war. Künstlersozialabgabe müssen Unternehmen zahlen, die typischerweise dem Kulturbereich angehören und Leistungen von freiberuflichen Künstlern oder Publizisten nutzen. Künstlersozialabgabe müssen aber auch alle Unternehmen zahlen, die mehr als drei Veranstaltungen mit selbständigen Künstlern im Jahr durchführen. Künstlersozialabgabe müssen ebenfalls jene Unternehmen zahlen, die die Leistungen freiberuflicher Künstler oder Publizisten für ihre Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit in Anspruch nehmen. Die Zahlung der Künstlersozialabgabe ist seit 1983 geltendes Recht.

Doch dreißig Jahre seit Bestehen der Künstlersozialkasse, die die Künstlersozialabgabe bei den versicherten Künstlern und Publizisten sowie den abgabepflichtigen Unternehmen einzieht, besteht immer noch ein Vollzugsdefizit bei den Unternehmen, die die Künstlersozialabgabe entrichten müssen. Dieses ist in einem sozialen Sicherungssystem, das auf Beitragsgerechtigkeit aufbaut, nicht nachzuvollziehen.

Im Jahr 2007 sollte dem Vollzugsdefizit ein Ende bereitet werden. Der Deutschen Rentenversicherung wurde die Aufgabe übertragen, im Zuge der ohnehin regelmäßig stattfindenden Arbeitgeberprüfungen auch die Künstlersozialabgabepflicht zu prüfen. Es wurde erwartet, hierdurch Beitragsgerechtigkeit zu erzielen und dauerhaft den Abgabesatz auf einem niedrigen Niveau stabilisieren zu können. Zugleich wurde der Künstlersozialkasse die Aufgabe zugewiesen, die versicherten Künstler intensiver zu überprüfen.

Die Künstlersozialkasse hat die ihr übertragene Prüftätigkeit seither deutlich intensiviert. Die Deutsche Rentenversicherung hat sich bei ihrem neuen Prüfauftrag zunächst auf bestimmte Arbeitgebergruppen konzentriert. Das führte dazu, dass die Zahl der abgabepflichtigen Unternehmen deutlich nach oben schnellte. Viele Unternehmen meldeten sich selbst als abgabepflichtig, andere wurden von der Deutschen Rentenversicherung erfasst. Damit wurde ein wichtiger Schritt in Richtung Beitragsgerechtigkeit gemacht. Der Abgabesatz konnte dank der erzielten Künstlersozialabgabe für alle gesenkt werden. Bereits seit letztem Jahr lässt die Deutsche Rentenversicherung aber in ihrer Prüftätigkeit nach. Weder nimmt sie Prüfungen bei bereits erfassten Unternehmen vor, noch gliedert sie die Prüfung der Künstlersozialabgabeprüfung in die üblichen Vor-Ort-Prüfungen bezüglich der Sozialabgaben ein. Das hat zur Folge, dass deutlich weniger Unternehmen neu erfasst werden, keine Überprüfung der Richtigkeit von Angaben erfolgt und Unternehmen, die willentlich oder unwillentlich ihrer Abgabepflicht nicht nachkommen, kaum eine Erfassung zu befürchten haben.

Nun soll noch in dieser Wahlperiode im Sozialgesetzbuch klargestellt werden, dass die Deutsche Rentenversicherung die Künstlersozialabgabepflicht alle vier Jahre prüfen soll. Diese redaktionelle Klarstellung im Gesetz scheint erforderlich zu sein, damit die Deutsche Rentenversicherung ihren Pflichten nachkommt.

Wenn diese gesetzliche Klarstellung nicht erfolgt und die Deutsche Rentenversicherung ihre Prüfpraxis nicht ändert, wird der Abgabesatz für die ehrlichen Unternehmen in den kommenden Jahren sehr deutlich steigen müssen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Es kann nicht sein, dass die ehrlichen Unternehmen die Dummen sind, die für die anderen die Künstlersozialabgabe mit bezahlen. Die Beitragsgerechtigkeit ist unverzichtbar für die Akzeptanz des sozialen Sicherungssystems Künstlersozialkasse. Die Prüftätigkeit der Deutschen Rentenversicherung ist kein freiwilliges Zusatzgeschäft, sondern gehört zum Kernbereich ihrer Tätigkeit. Es scheint leider erforderlich zu sein, sie hieran auf dem Gesetzesweg zu erinnern. Wir appellieren deshalb nachdrücklich an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die gesetzliche Klarstellung im Rahmen der anstehenden Verabschiedung des Gesetzes zur Neuorganisation der Unfallkassen jetzt vorzunehmen. Sollte die Klarstellung in dieser Legislaturperiode ausbleiben, wird die Künstlersozialabgabe in den nächsten Jahren kontinuierlich steigen. Innerhalb von nur vier Jahren kann sich der Abgabesatz für die ehrlichen Unternehmen, bei gleichbleibender Zunahmen der Versichertenzahlen, verdoppeln."

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