Der Zugang von Wissenschaft und Forschung zu den Archiven von ARD, ZDF, Deutschlandradio und zum Deutschen Rundfunkarchiv ist erstmalig einheitlich geregelt. Die Intendantinnen und Intendanten haben mit der Verabschiedung einheitlicher Regelungen auf der ARD-Sitzung in München Klarheit im Zugang zu den Archiven geschaffen.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland sind sich des kulturhistorischen Wertes ihrer Archive bewusst und sie unterstützen deshalb die Arbeit von Wissenschaft und Forschung. Die Bedeutung der audiovisuellen Medien als wissenschaftliches Quellenmaterial nimmt zu und zahlreiche Kapitel der Zeitgeschichte könnten ohne deren Analyse nicht mehr geschrieben werden.

Neben Bewegtbildern und Tondokumenten stehen deshalb künftig auch ergänzende Schriften oder Sammlungen für die wissenschaftliche Auswertung und Aufarbeitung zur Verfügung. Die Kontextinformationen dieser Begleitmaterialien (wie z. B. Sachzeugen, Techniksammlungen, etc.) sind in vielen Fällen für das Verständnis der Video-, Bild- und Tondokumente unverzichtbar.

Damit die Regelungen über den Zugang für Wissenschaft und Forschung zum Archivgut der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und des Deutschen Rundfunkarchivs für die Wissenschaftler leicht zugänglich sind, werden sie auf den Webseiten der einzelnen Rundfunkanstalten zum Download angeboten, sowie auf www.ard.de und auf www.unternehmen.zdf.de veröffentlicht. Informationen zu den detaillierten Nutzungsbedingungen und zu den Materialkosten werden dort ebenfalls aufgeführt.

Um den schnelleren Zugang zu fördern, wird zudem eine Liste von Ansprechpartnern in den Rundfunkanstalten angeboten, die ebenfalls zum Download bereit steht und kontinuierlich aktualisiert wird.

Der Zugang zum Archivgut für Wissenschaft und Forschung ist damit in den Rundfunkanstalten nach einheitlichen Maßstäben und gemäß einem in allen öffentlich-rechtlichen Rundfunkarchiven in Deutschland geltenden einheitlichen Verfahren geregelt.

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