Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten gibt bekannt, dass sich Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie Freie Berliner Gruppen bis zum 15. August 2014 um eine Wiederaufnahmeförderung bewerben können. Institutionen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind ebenfalls antragsberechtigt.

Die Wiederaufnahmeförderung steht allen Kunstsparten zur Verfügung. Gefördert werden Wiederaufnahmeprozesse (Proben und Aufführungen) von Einzel- und Gruppenprojekten. Ziel ist es, die bestehenden und erfolgreichen Produktionen der Freien Berliner Szene einem größerem Publikum zugänglich zu machen und die Entwicklung der Produktionen bzw. Künstlerinnen und Künstler damit nachhaltiger zu fördern. Es kann eine Unterstützung für Wiederaufnahmen, die ab Mitte Oktober bis beginnen und zum 31. Dezember 2014 enden, beantragt werden. Darüber hinaus können Anträge für Wiederaufnahmen gestellt werden, die im 1. Halbjahr 2015 stattfinden. Die maximale Antragssumme beträgt 20.000 € pro Projekt. Nähere Informationen zu diesem Programm sind auf der Internetseite der Berliner Kulturverwaltung zu finden.

Die Vergabe der Mittel erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen einer Jury.

Das elektronische Antragsformular und alle Anlagen können online an die Berliner Kulturverwaltung abgesendet werden. Eine zusätzliche Abgabe des Antragsformulars in Papierform mit dem Dokumentationsmaterial wird erbeten.
Der Link zum Online-Formular sowie das Informationsblatt zur Ausschreibung können im Internet aufgerufen werden.

Bewerber/innen, denen eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können die Bewerbungsunterlagen wie bisher in schriftlicher Form einreichen. Die Antragsformulare können u.a. per E-Mail angefordert werden.

Fragen beantworten Frau Ligges (alle Kunstsparten, Telefon 030/90228–711) oder an Frau Razlag (für den Bereich der Ernsten Musik und Chorprojekte, Telefon 030/90228–713).