Der Bundesrat sollte dem Gesetz über den Mindestlohn nicht zustimmen, ohne dass weitere Ausnahmen für die Theater und Orchester in den Gesetzentwurf aufgenommen werden. Diesen Rat gibt der Bühnenverein den im Bundesrat vertretenen Ländern, die am Freitag über das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz entscheiden sollen. Aus Sicht des Bühnenvereins ist die Ausnahmeregelung für Praktikanten unzulänglich, weil der Mindestlohn nur dann nicht gezahlt werden muss, wenn das Praktikum ausbildungsvorbereitend ist und nicht länger als drei Monate dauert. In den Theatern und Orchestern gibt es aber zahlreiche zeitlich längere Praktika, die oft erst nach Abschluss der Ausbildung stattfinden. Das gilt sowohl für Musiker als auch für zahlreiche Theaterberufe wie etwa Regieassistenten, Inspizienten und Requisiteure.

„Viele Betriebe können es sich nicht leisten, an alle Praktikanten 8,50 Euro die Stunde zu zahlen“, äußerte der Direktor des Deutschen Bühnenvereins, Rolf Bolwin, heute in Köln. Den jungen Menschen, die über ein Praktikum im Theater Fuß fassen wollen, werde dieser Weg in Zukunft verbaut. „Selbstverständlich sind wir dafür, dass Praktikanten angemessen entlohnt werden. Man darf aber nicht außer Acht lassen, dass am Theater viele Quereinsteiger arbeiten und viele Berufe keinen geregelten Ausbildungsweg haben“, so Bolwin.

Schwierig ist die Zahlung des Mindestlohns vor allem bei den Schauspielern, die in der freien Szene beschäftigt werden. Dort werden deutlich geringere Vergütungen gezahlt als der jetzt vorgesehene Mindestlohn. Die freien Theater werden aus Sicht des Bühnenvereins deshalb immer mehr gezwungen, nach Wegen zu suchen, den Abschluss von Arbeitsverträgen zu umgehen.

„Die Länder sind gefordert“, so Bolwin. Die Kulturhoheit verpflichte sie, sich um die Rahmenbedingungen für die Theater und Orchester zu kümmern.