Der Kurator für den Hauptstadtkulturfonds, Dr. Joachim Sartorius, weist darauf hin, dass für eine Einzelprojektförderung aus dem „Hauptstadtkulturfonds“ für das Jahr 2015 Anträge bis zum 1. Oktober 2014 gestellt werden können.

Aus dem Hauptstadtkulturfonds werden Einzelmaßnahmen und Veranstaltungen gefördert, die für die Bundeshauptstadt Berlin bedeutsam sind, nationale und internationale Ausstrahlung haben und besonders innovativ sind. Der Fonds soll durch die Förderung aktueller kultureller und künstlerischer Projekte dazu beitragen, von Berlin aus den überregionalen und internationalen kulturellen Dialog aufzunehmen und zu festigen.

Die Vergabe der Einzelprojektförderung erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen der „Jury für den Hauptstadtkulturfonds“ durch den „Gemeinsamen Ausschuss für den Hauptstadtkulturfonds“ unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Entscheidung zum Haushalt 2014 durch den Deutschen Bundestag und das Abgeordnetenhaus von Berlin.

Antragsteller/innen aus den Bereichen Theater und Tanz sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits mindestens einmal eine öffentliche Förderung erhalten haben.

Der Hauptstadtkulturfonds ermöglicht eine Online-Bewerbung. Der Link zum Online-Formular sowie das Informationsblatt zur Ausschreibung können im Internet unter https://formular.berlin.de/xima-forms-29/get/14097276749240000?mandantid=/META_EGOKUEF_XIMA/000-76/instantiationTasks.properties aufgerufen werden. Künstler/innen, die den Antrag per Hand ausfüllen möchten, fordern die Bewerbungsunterlagen bitte per Email in der Geschäftsstelle an. Es wird den Bewerberinnen und Bewerbern jedoch empfohlen, die Möglichkeit der Online-Bewerbung zu nutzen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der
Geschäftsstelle des Hauptstadtkulturfonds
c/o Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten, Brunnenstrasse 188 – 190, 10119 Berlin.
Telefon: 90228 – 744 bzw. per e-mail (siegfried.langbehn@kultur.berlin.de).