Nachdem VG Musikedition und die Evangelische Kirche Deutschlands (EKD) bereits im Sommer den Pauschalvertrag hinsichtlich der Nutzung von Werken, die gemäß § 70 UrhG und § 71 UrhG als wissenschaftliche Ausgaben und Editiones principes urheberrechtlich geschützt sind, verlängert haben, wurde nun auch der Pauschalvertrag über das Vervielfältigen von Liedern und Liedtexten bis zum 31. Dezember 2018 verlängert.

Dieser Pauschalvertrag räumt den Gemeinden der EKD das Recht ein, grafische Vervielfältigungsstücke zum Gemeindegesang im Gottesdienst, in anderen kirchlichen Veranstaltungen gottesdienstähnlicher Art sowie in sonstigen Gemeindeveranstaltungen herzustellen oder herstellen zu lassen, sofern die Gemeinde alleiniger Veranstalter und die Veranstaltung nicht-kommerzieller Art ist (z.B. Seniorentreffen, Frauennachmittage etc.). Ebenfalls Bestandteil der Vereinbarung ist die Sichtbarmachung von Liedern oder Liedtexten mittels Beamer oder ähnlicher Geräte. Darüber hinaus enthält der neue Vertrag neue Vereinfachungen hinsichtlich der Herstellung von kleineren Liedheften für einzelne Veranstaltungen wie zum Beispiel für Trauungen oder Konfirmationen.

Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition dazu: "Wir freuen uns sehr, dass wir die seit vielen Jahren bestehende vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der EKD um weitere vier Jahre fortsetzen können. Dabei war es uns wichtig, die Gemeinden vor Ort auch in Zukunft nicht mit zusätzlichen administrativen Aufgaben und Kosten zu belasten. Besonders erfreulich sei es, so Krauß weiter, dass mit der Erweiterung des Vertrages bzgl. der Herstellung kleinerer Liedhefte, z.B. für Traugottesdienste, mehr Rechtssicherheit und gleichzeitig eine Entlastung für die Gemeinden und Kirchenmusiker vor Ort geschaffen wurde.