An vielen Hochschulen in ganz Deutschland machen Lehrbeauftragte in den nächsten Tagen auf ihre prekäre Situation aufmerksam. „Die finanzielle, rechtliche und soziale Lage der Lehrbeauftragten muss sich endlich verbessern. Mit ihren Aktionen wollen die Betroffenen die Politik und die Hochschulen zum Handeln bewegen“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung e.V. (DOV).

In einer gemeinsamen Resolution, die am Aktionstag bundesweit verbreitet wird, fordern die Lehrbeauftragten die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse, die Anpassung der Stundensätze für Lehrbeauftragte an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst sowie mehr Wahl- und Mitbestimmungsrechte. Darüber hinaus muss die Grundfinanzierung der Hochschulen entsprechend aufgestockt werden.

Zum bundesweiten Aktionstag am 6. November rufen die DOV und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) gemeinsam mit den Bundeskonferenzen der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen und der Sprachlehrbeauftragten an Hochschulen (bklm, bksl) auf. Die Aktionen reichen von Kundgebungen, zum Beispiel in Schwerin, bis zur Übergabe von Forderungen an die zuständigen Landespolitiker und Landespolitikerinnen. In der Bundeshauptstadt wird die Berliner Resolution mit einer zentralen Aktion am 6. November um 13.00 Uhr an die Senatswissenschaftsverwaltung übergeben.

Die bundesweit mehr als 85.000 Lehrbeauftragten leisten in der Lehre die gleiche Arbeit wie ihre fest angestellten Kollegen und Kolleginnen, erzielen jedoch nur einen Bruchteil von deren Einkommen. „Ohne Lehrbeauftragte würde der Lehrbetrieb an vielen Hochschulen zusammenbrechen. Es ist ein Skandal, dass Länder und Hochschulen zum Teil über die Hälfte des regulären Lehrangebots durch Lehrbeauftragte zum Billigtarif und ohne jeden arbeitsrechtlichen Schutz erbringen lassen. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss auch an den Hochschulen gelten“, erklärt David Bowskill, der Vorsitzende der Abteilung Wissenschaft der GEW BERLIN.

„Deutschland ist berühmt für seine erstklassige Ausbildung von Musikern. Studierende aus aller Welt kommen deshalb zu uns. Die Landesregierungen sind jedoch nicht bereit, einen großen Teil der Ausbilder dafür angemessen zu honorieren“, sagt Karola Theill, Mitglied der Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen (bklm). Lehrbeauftragte an der Hochschule für Musik und Tanz Rostock zum Beispiel verdienen im Schnitt 30 Euro pro Stunde. Sie dürfen aber nur neun Stunden pro Woche unterrichten und bekommen ihr Honorar nur während der Vorlesungszeit, also ca. 30 Wochen im Jahr. Rechnet man Steuern und Sozialabgaben ab, bleibt unterm Strich kaum etwas übrig. „Deshalb fordern wir feste Stellen oder entsprechend angepasste Honorare“, sagt Theill.

Hintergrund:
Lehrbeauftragte haben kein Arbeitsverhältnis mit der Hochschule. Sie sind daher arbeits- und sozialrechtlich größtenteils nicht abgesichert (u. a. kein Geld im Krankheitsfall und in der vorlesungsfreien Zeit, kein Kündigungsschutz, kein Mutterschutz). Die Lehraufträge werden i.d.R. nur für ein Semester erteilt und können jederzeit aus wichtigem Grund widerrufen oder ohne Begründung nicht wieder erteilt werden. Die Bezahlung erfolgt nicht monatlich, sondern erst zum Ende des Semesters.
Die kollektive Wahrnehmung der Interessen von Lehrbeauftragten ist bislang schwierig, da sie im Gegensatz zu anderen Hochschulangehörigen kaum über Wahl- und Mitbestimmungsrechte verfügen.
Mit dem bundesweiten Aktionstag setzen die Lehrbeauftragten der GEW, der DOV sowie der und bkls und bklm ein deutliches Signal in Richtung Politik und Verwaltung, ihre berechtigen Anliegen künftig gemeinsam zu vertreten.

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