Für das Jahr 2015 bietet die Berliner Kulturverwaltung wieder diverse Förderungen für Berliner Musikgruppen bzw. Musiker/innen aller Stilrichtungen im Bereich Jazz an.

Das Förderungsangebot umfasst wie in den vergangenen Jahren die Projektförderung, die Tourneeförderung, das Studioprojekt Jazz sowie eine personengebundene Förderung (Stipendien).

Projektförderungen können direkt oder indirekt erfolgen, das heißt Anträge können sowohl von den Musikerinnen / Musikern selbst für in eigener Verantwortung organisierte Projekte gestellt werden, aber auch von Dritten (z. B. Veranstaltern, Clubs, Vereinen, Agenturen u. a.), wenn deren Vorhaben den oben genannten Personenkreis im besonderen Maß berücksichtigen.

Alle übrigen Förderungen dienen ausschließlich der direkten Förderung von Berliner Musikgruppen bzw. Musikerinnen und Musikern und können nur von diesen selbst beantragt werden.

Im Rahmen der Tourneeförderung werden für die Durchführung von Inlandstourneen in besonderen Einzelfällen Reisekostenzuschüsse vergeben.

Im Rahmen des Studioprojektes Jazz erhalten Berliner Jazzgruppen/-projekte die Möglichkeit, qualitativ hochwertige Aufnahmen ihrer Musik in einem Tonstudio eigener Wahl zu produzieren, wobei ausschließlich die Kosten für die Nutzung des Tonstudios (Aufnahme und Abmischung inklusive Ton-Ingenieur, Material) gefördert werden können.

Mit den Jazz-Stipendien werden personengebundene, zeitlich begrenzte musikalische Vorhaben, die der persönlichen künstlerischen Weiterentwicklung bzw. Vervollkommnung dienen, gefördert. In Betracht kommen hier beispielsweise Kompositionsvorhaben größeren Umfangs, selbst organisierte Auslandsaufenthalte zum Zwecke des Einzelunterrichtes bei international anerkannten Musikerinnen/Musikern, der Besuch von renommierten Lehrgängen, die Durchführung von Studienreisen und ähnliches.

Alle fristgerecht eingehenden Anträge werden einem unabhängigen Fachbeirat zur Beurteilung vorgelegt. Der aktuelle Jazzbeirat wurde für die Jahre 2013 bis 2015 berufen. Ihm gehören an:
Prof. Maria Baptist (Pianistin, Komponistin, Dirigentin und Honorarprofessorin an der Hochschule für Musik "Hanns Eisler"), Julia Hülsmann (Pianistin, Komponistin und Vorsitzende der Union Deutscher Jazzmusiker), Cymin Samawatie (Sängerin, Komponistin), Tim Caspar Boehme (Kulturredakteur der taz), Lothar Jänichen (freier Mitarbeiter beim RBB Kulturradio u.a.) sowie Tobias Richtsteig (freier Journalist).

Weitere Informationen über das Antrags- und Vergabeverfahren sowie die zu verwendenden Antrags- und Bewerbungsformulare sind im Internet zu finden unter: http://www.kultur.berlin.de

Für alle genannten Förderungsprogramme außer Tourneeförderungen sollten die Anträge online ausgefüllt und eingereicht werden.

Die Ausschreibungsunterlagen können außerdem telefonisch bei der Berliner Kulturverwaltung unter der Telefonnummer (030) 90 228 - 755 angefordert werden.

Die Antrags- bzw. Bewerbungsfrist für alle oben genannten Förderungen endet am 9. Januar 2015.

Die Musikförderung im Bereich POP (einschließlich Weltmusik) soll unter dem Aspekt einer zentralen Anlaufstelle sowie einheitlicher Förderungsbedingungen im Jahr 2015 probeweise durch das Musicboard Berlin erfolgen. Anträge für Festivals und Veranstaltungsreihen können ab dem 1. Februar 2015 beim Musicboard Berlin gestellt werden. Hinweise und Formulare sind zu finden unter: www.musicboard-berlin.de.