Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst fördert auch im Jahr 2015 wieder herausragende Mädchen- und Knabenchöre. Die Fördersumme konnte gegenüber dem Vorjahr um 60.000 Euro erhöht werden und liegt in diesem Jahr bei insgesamt 180.000 Euro. Die Bewerbungsfrist endet am 30. April 2015.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Mädchen- und Knabenchöre in Baden-Württemberg, deren musikalische Arbeit der Pflege des klassischen und geistlichen Repertoires gilt. Weitere Voraussetzungen sind ein fünfjähriges Bestehen sowie eine regelmäßige Konzerttätigkeit. Die Chormitglieder sollen kontinuierlichen Gesangsunterricht sowie Stimmbildung durch qualifizierte Gesangspädagogen erhalten und einen Eigenanteil von 30 Prozent zu ihrer Finanzierung erbringen. Die Chöre sollen bei Antragstellung einen überregionalen Wirkungskreis haben und eine laufende Unterstützung von kommunaler Seite erhalten.

Bewerbungsformulare sind online abrufbar unter:
http://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/ausschreibungen/035_PM_Ausschreibung_M%C3%A4dchen-_und_Knabench%C3%B6re.pdf