Die Deutsche Orchestervereinigung begrüßt die Dresdner Erklärung der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen. Darin fordern die Lehrbeauftragten eine soziale Absicherung aller Lehrkräfte, die auf Honorarbasis arbeiten. Zudem verlangen sie eine zeitnahe Anpassung ihrer Bezüge an das Gehaltsniveau von Festangestellten in vergleichbaren Positionen. Die Erklärung wurde am 23. Oktober auf der 7. Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen (bklm) in Dresden verabschiedet. Die bklm ist ein Zusammenschluss der Vertreter von Lehrbeauftragten aller 24 Musikhochschulen in Deutschland.

Die Deutsche Orchestervereinigung setzt sich für bessere Arbeitsbedingungen der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen und faire Entlohnung ein. DOV-Vertreter führen zum Beispiel politische Gespräche auf Landes- und Bundesebene. Dabei arbeiten sie eng mit der bklm zusammen.

Inzwischen erteilen Lehrbeauftragte zwischen 40 und 60 Prozent des Unterrichts an Musikhochschulen. "Anders als bei festangestellten Dozenten wurde die Vergütung der Lehraufträge in den vergangenen Jahrzehnten nur teilweise an die allgemeine Lohnentwicklung angeglichen“, heißt es in der Erklärung. Momentan erhalten sie zwischen 22 und 44 Prozent der Bezüge von Festangestellten. Damit ist eine adäquate soziale Absicherung nicht möglich. Vielen langjährigen Lehrbeauftragten droht deshalb Altersarmut.

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