Anlässlich der Frankfurter Musikmesse 2018 wird zum achtundzwanzigsten Mal der Deutsche Musikinstrumentenpreis verliehen. Er ist ein Wettbewerb, an dem alle Hersteller von Musikinstrumenten in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen können, deren Instrumente im Handel oder im Direktverkauf angeboten werden (keine Unikate). Der Wettbewerb wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ins Leben gerufen, um auf besonders gute Produkte in der Musikinstrumentenbranche aufmerksam zu machen. Aus diesem Grunde werden Instrumente, die sich nach bestimmten Testverfahren als qualitativ hochwertig erweisen und auch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis haben, prämiert und in der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die Gewinner des Wettbewerbs erhalten eine Medaille sowie eine Urkunde. Außerdem werden die ausgezeichneten Instrumente auf der Frankfurter Musikmesse präsentiert und für die Zeit der Messe ausgestellt.

Die Gewinner können in ihrer Werbung auf den Gewinn des Preises hinweisen und die prämierten Produkte, solange diese in unveränderter Form vermarktet werden, mit einem auf den Gewinn des Preises hindeutenden Kennzeichen versehen, das auch die Jahreszahl der Verleihung trägt.

Die Namen der Wettbewerbsteilnehmer unterliegen der Vertraulichkeit. Der Öffentlichkeit vorgestellt werden nur die Gewinner des Wettbewerbs. Dadurch hat jeder Hersteller die Möglichkeit, ohne geschäftliches Risiko an diesem Wettbewerb teilzunehmen.

Der Deutsche Musikinstrumentenpreis wird jedes Jahr für zwei verschiedene Produktgruppen ausgeschrieben. Für den Deutschen Musikinstrumentenpreis 2018 wurden die Instrumente

  • Bratsche (maximale Korpuslänge 420 mm)
  • Oboe

aus den Produktgruppen Streichinstrumente und Holzblasinstrumente festgelegt.

Wer am Wettbewerb um den Deutschen Musikinstrumentenpreis 2018 teilnehmen will, muss die schriftliche Anmeldung gemäß dem als Anlage beigefügten Muster bis zum 21. April 2017 an das

IfM – Institut für Musikinstrumentenbau e.V.
Zwota
Klingenthaler Straße 42
08267 Klingenthal
richten.

Jeder Hersteller kann je Produktgruppe nur ein Instrument anmelden, das innerhalb der letzten drei Jahre vor der Anmeldung in Deutschland gefertigt worden sein muss.

Die Einsendung der Instrumente muss bis zum 1. September 2017 erfolgt sein. Später eingehende Sendungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Um sicherzugehen, dass die Bewertungen nicht durch kleine mechanische Beschädigungen, die auf dem Transportwege entstanden sind, verfälscht werden, wird jedem Einsender die Möglichkeit eingeräumt, sein Instrument bis zum 8. September 2017 im Institut für Musikinstrumentenbau (IfM) nachzubessern.

Die Beurteilung der zum Wettbewerb eingereichten Instrumente erfolgt in einem dreigeteilten Verfahren:

Zunächst werden die akustischen bzw. elektroakustischen Eigenschaften der Instrumente auf objektive Weise im IfM gemessen. Dazu werden die Instrumente mechanisch bzw. elektrisch angeregt und verschiedene Parameter messtechnisch erfasst.

Anschließend werden die Instrumente von fünf namhaften Instrumentalsolisten (-solistinnen), ohne Kenntnis des Fabrikates und ohne das äußere Erscheinungsbild erkennen zu können, gespielt und individuell bewertet. Aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit werden dafür im IfM einheitliche Testprogramme angewendet.

Zum Schluss wird die handwerkliche Verarbeitung der Instrumente durch eine(n) Sachverständige(n) bewertet.

Aus allen Beurteilungen wird das Gesamturteil mit entsprechender Gewichtung der drei Einzelbewertungen, objektiv, subjektiv und handwerklich, durch einen Preisrichterausschuss mit unabhängigen und fachkundigen Persönlichkeiten ermittelt. Die Beratungen dieses Ausschusses sind vertraulich. Die Beurteilung seines eingereichten Instrumentes wird dem Teilnehmer am Wettbewerb in Form eines zusammengefassten Gesamtergebnisses durch das IfM mitgeteilt.

Um die Instrumente im Testverfahren sorgfältig beurteilen zu können, ist es notwendig, dass sie bis Ende 2017 dem IfM zur Verfügung stehen. Sie werden dort in einem klimatisierten, verschlossenen Raum aufbewahrt. Eine schonende Behandlung ist selbstverständlich, d. h. alle Untersuchungen werden ohne Beschädigung der Instrumente durchgeführt.

Die Transportkosten trägt der Teilnehmer, außerdem besteht keine Haftung seitens des IfM für Transport- oder Lagerschäden an den Instrumenten. Deshalb wird der Abschluss einer Instrumentenversicherung durch den Einsender empfohlen.

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