Das Europaparlament hat heute dem umstrittenen Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada (CETA) zugestimmt. CETA ist damit aber noch nicht in Kraft, sondern erst wenn alle EU-Mitgliedstaaten zugestimmt haben. Für Deutschland heißt das, dass der Deutsche Bundestag und der Bundesrat zustimmen müssen. Über die Rechtmäßigkeit wird dann auch noch das Bundesverfassungsgericht entscheiden. CETA kann aber teilweise ab April 2017, wenn bis dahin auch in Kanada alle notwendigen Prozeduren abgeschlossen sind, "vorläufig angewandt“ werden. Am 13. Oktober 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Eilverfahren entschieden, dass aber nur jene Teile von CETA vorläufig angewandt werden dürfen, die im Kompetenzbereich der EU liegen. Regelungen, die Auswirkungen auf den Kulturbereich haben, können deshalb nicht in die vorläufige Anwendung aufgenommen werden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Das Europäische Parlament hat für das Freihandelsabkommen CETA gestimmt und damit auch unsere Bedenken beiseite gewischt. Trotzdem darf CETA in Politikfeldern, die nicht im Kompetenzbereich der EU liegen, nicht vorläufig angewandt werden. Der Kulturbereich ist, so hoffen wir, also derzeit nicht betroffen! Nur wenn der Deutsche Bundestag, der Bundesrat und die Parlamente aller weiteren EU-Mitgliedstaaten grünes Licht für CETA geben, kann das geändert werden. Das wird, sollte es überhaupt gelingen, wohl noch Jahre dauern.“

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