Die Landesregierung unterstützt ab diesem Jahr die Amateurchöre im Land Brandenburg mit 100.000 Euro. Mit den Mitteln soll die Finanzierung von Übungsleiterinnen und -leitern anteilig finanziert werden. Die Chöre können noch bis zum 31. März 2017 Anträge beim Landesmusikrat stellen.

Kulturministerin Martina Münch würdigt die Bedeutung des Chorsingens für das Land. "Ob bei Sängerfesten, Kirchenkonzerten oder im Vereinsleben – die mehr als 200 Chöre im Land Brandenburg haben einen wesentlichen Anteil am kulturellen wie gesellschaftlichen Leben vor Ort. Sie bestimmen nicht nur die regionale Identität maßgeblich mit, sondern schaffen auch ein soziales Mit- und Füreinander. Ich freue mich, dass wir ihre Arbeit ab diesem Jahr erstmals auch finanziell unterstützen können. Damit würdigen wir die engagierte Arbeit der Übungsleiterinnen und -leiter, stärken die künstlerische Qualität der Chöre und sichern auch die künftige Gewinnung qualifizierter Chorleiter.“

Die Förderung der Amateurchöre erfolgt im Rahmen der vom Landtag im Dezember 2016 beschlossenen Erhöhung der Mittel für kulturelle Projekte. Die Fördermittel werden vom Landesmusikrat Brandenburg bewilligt und ausgereicht. Voraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem eine Zahl von mindestens 16 Sängerinnen und Sängern sowie eine aktive und selbständige Beteiligung am öffentlichen Musikleben. Ausgeschlossen sind Chöre in Trägerschaft einer kommunalen oder privaten Musikschule, einer staatlichen oder privaten Hochschule oder sonstiger vom Land geförderter Einrichtungen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent des Honorars für eine Chorleiterin oder einen Chorleiter, maximal 400 Euro pro Jahr.

Weitere Informationen zu den Fördergrundsätzen sowie das Antragsformular finden sich auf den Internetseiten des Landesmusikrates: www.landesmusikrat-brandenburg.de.