Hörspielautoren, Medienkünstler, Komponisten, Realisationsteams und Regisseure können sich bis zum 15. Juni 2017 für den Karl-Sczuka-Preis für Hörspiel als Radiokunst des Südwestrundfunks (SWR) bewerben. Der Preis gilt als international wichtigste Auszeichnung für avancierte Werke der Radiokunst und wird 2017 zum 56. Mal vergeben. Vergeben wird ein Hauptpreis in Höhe von 12.500 Euro sowie ein Förderpreis in Höhe von 5.000 Euro.

Einreichung unveröffentlichter Werke möglich

Bewerbungen müssen in Form sendefähiger Kopien (CD, DVD oder USB-Stick) zusammen mit dem Anmeldeformular und den erforderlichen Unterlagen beim SWR eingehen. Für die Urheber kann auch der Produzent einreichen. Falls die Erstsendung oder eine Veröffentlichung auf Tonträgern oder online bereits erfolgt sind, darf deren Datum nicht vor dem 1. Juni 2016 liegen. Auch ungesendete Arbeiten sind willkommen. Der Preis wird in einer öffentlichen Veranstaltung am 21. Oktober 2017 im Rahmen der Donaueschinger Musiktage verliehen.

Unabhängige Jury

Der Karl-Sczuka-Preis wurde 1955 vom ehemaligen Südwestfunk gestiftet. Namensgeber ist der Hauskomponist der SWF-Gründerjahre Karl Sczuka (1900-1954). Ausgezeichnet werden soll laut Satzung die "beste Produktion eines Hörwerks, das in akustischen Spielformen musikalische Materialien und Strukturen benutzt“. Über die Preisträger entscheidet eine unabhängige Jury, der Christina Weiss (Vorsitz), Marcel Beyer, Michael Grote, Helmut Oehring und Margarete Zander angehören.

Einreichungsbedingungen

In deutscher, englischer und französischer Sprache unter www.SWR2.de/sczuka.

Das Anmeldeformular muss per Mail und zusätzlich schriftlich mit Unterschrift und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bis zum 15. Juni 2017 (Poststempel) beim SWR eingehen.

Bewerbungen können an folgende Adresse gesendet werden:

Südwestrundfunk, Sekretariat des Karl-Sczuka-Preises, D-76522 Baden-Baden

Kontakt Sekretariat Karl-Sczuka-Preis: sczuka@swr.de