Die deutsche Musikinstrumenten- und Musikequipmentbranche verzeichnet auch für das Geschäftsjahr 2016 eine positive Trendentwicklung. Das verkündete der Branchenverband SOMM – Society Of Music Merchants am Montag, im Vorfeld der Musikmesse, in Frankfurt. 

Zum Start der Musikmesse (05.- 08.04.2017) legte der Verband die Jahreszahlen für das vergangene Jahr vor. Demnach verzeichnete die deutsche Musikinstrumentenwirtschaft für das Jahr 2016 einen positiven Umsatztrend von 5,4 Prozent1 im Vergleich zum Vorjahr (2015). Der Umsatz mit Musikinstrumenten, Musikequipment und Noten (Papiergeschäft) weist laut Branchenstatistik IMIS ein Gesamtmarktvolumen von ca. 960 Millionen Euro1, 2, 3 zu Endverbraucherpreisen aus. 

In fast allen Bereichen der Warenhauptgruppen ist ein Umsatzplus zu beobachten. Zweistellige Umsatzzuwächse verzeichneten die beiden Hauptwarengruppen Beschallung (14,2%) und Computer Software (11,6%), wenn auch teilweise auf niedrigem Umsatzniveau. Umsatzbringer waren wie im letzten Jahr auch die Hauptwarengruppen Mikrofone und Kopfhörer mit einem Umsatzanteil von 17 Prozent am Gesamtmarkt. Ebenso konnten sich die Bereiche Beschallung, Tasteninstrumente und Saiteninstrumente als Umsatzgarant profilieren. Insgesamt machen diese vier Musikinstrumentensegmente rund 60 Prozent des Gesamtvolumens am Markt aus. 

"Das Umsatzplus sowie einzelne Marktstudien zeigen auf, dass Musikmachen immer noch im Trend liegt. Allerdings befürchten wir für das Jahr 2017 Umsatzrückgänge für verschiedene Instrumentengruppen“, so SOMM-Geschäftsführer Daniel Knöll. Grund dafür sind unter anderem die Beschlüsse der 17. CITES-Vertragsstaatenkonferenz vom Oktober 2016 und die daraus für die MI-Branche resultierenden Auswirkungen. 

Mit dem Beschluss wurden zahlreiche Holzarten, die auch in Musikinstrumenten Verwendung finden, in CITES Anhang II gelistet. Der Handel mit Produkten, die diese Hölzer beinhalten, wird dadurch massiv beeinträchtigt und erschwert. "Die CITES-Änderungen und die in der Folge für die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) geltenden Auswirkungen, stellen die MI-Branche vor enorme Aufgaben. Die Differenzierung, die nur für den deutschen Markt gilt, bedeutet unseres Erachtens eine massive Wettbewerbsverzerrung und führt zu massiven wirtschaftlichen und kulturpolitischen Schäden. Die Umsetzung der verbindlichen CITES-Vorgaben für den internationalen Handel belastet die gesamte Branche stark“, führt Knöll die Problematik weiter aus und bekennt sich dabei ausdrücklich zum Umwelt-, Natur- und Artenschutz. Bedingt durch eine erweiterte Buchführungspflicht (BArtSchV) sieht sich der Musikfachhandel in Deutschland maßgeblich gegenüber dem Musikfachhandel im europäischen Ausland beeinträchtigt bzw. diskriminiert.

Weiterer Hemmschuh für eine kontinuierliche Fortführung eines steigenden Absatzmarktes ist der seit Jahren ausbleibende Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland. Immer weniger Kinder und Jugendliche finden deshalb keinen Zugang zum aktiven Musikmachen bzw. haben deshalb gar keinen Kontakt mehr mit Musikinstrumenten. Nach wie vor bleibt dies die größte Herausforderung für die gesamte Branche. "Der Gesetzgeber muss in beiden Fällen handeln – unverzüglich! Es geht hier um weitaus mehr als um eine Musikunterrichtsdiskussion oder eine Bagatelle. Es geht um den Stellenwert von Musik in der Gesellschaft und den Erhalt des Kulturguts Musikinstrument. Darüber hinaus geht es um Wettbewerb, den Erhalt einer Unternehmenskultur und die Wirtschaftlichkeit einer ganzen Branche mit zahlreichen Arbeitsplätzen“, fordert Knöll.

Der Gesamtmarkt spürt diese Auswirkungen wahrnehmbar: der Wettstreit steigt bei zunehmender Marktkonzentration und Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Kampf um den günstigsten Preis und die Gunst des Verbrauchers ist schon längst entfacht.

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