Vorbehaltlich der Entscheidungen des Landtags über den jährlichen Landeshaushalt sollen freie und kommunale Kulturinstitutionen, Kulturträger, Künstlerinnen und Künstler von dem Förderprogramm "Künste im interkulturellen Dialog" profitieren.

Förderziel

Mit der angestrebten Projektförderung soll vor allem der Dialog zwischen den in Nordrhein-Westfalen lebenden Menschen unterschiedlicher Herkunft mit Mitteln der Kunst unterstützt werden. Das Förderprogramm "Künste im interkulturellen Dialog" will Grenzen überschreiten: zwischen Herkunfts- und Gegenwartskultur, zwischen Tradition und Moderne, zwischen Generationen, zwischen Ost und West und zwischen Nord und Süd.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können Projekte, die

  • im Ansatz auf Nachhaltigkeit angelegt sind und interkulturelle Strukturen intensivieren,
  • mit unterschiedlichen Begegnungsformen experimentieren,
  • den interkulturellen Diskurs fördern,
  • neue Zuschauergruppen erreichen,
  • Menschen unterschiedlicher Altersgruppen ansprechen oder
  • kulturelle Vielfalt sichtbar und erlebbar machen.

Wie wird gefördert?

Anträge können jeweils bis zum 15. Oktober für das Folgejahr bei allen Bezirksregierungen, denen insoweit auch eine beratende Funktion zukommt, eingereicht werden. Die Fördergrundsätze Interkultur (PDF, 103 KB), die Grundlage für die Antragstellung und Förderung sind, enthalten auch Angaben zu den Antragswegen, dazu, wann eine Antragstellung sinnvoll ist und welche Antragsfristen für die kommenden Jahre einzuhalten sind.

Die besten Projekte werden im landesweiten Vergleich durch ein speziell hierfür einberufenes Gremium ausgewählt.

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