Am 29. Mai überreichen Staatsministerin Prof. Monika Grütters, Kultusministerin Dr. Martina Münch für die Kultusministerkonferenz und Prof. Christoph Wulf, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission in Berlin Vertretern von 34 Formen des Immateriellen Kulturerbes Urkunden zur Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis. Zwei Initiativen werden für ihre gute Praxis beim Erhalt des Immateriellen Kulturerbes geehrt. Die Aufnahme der Kulturformen in das Bundesweite Verzeichnis erfolgte bereits am 9. Dezember 2016.

Die 34 Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes:

  • Märchenerzählen
  • Poetry-Slam im deutschsprachigen Raum
  • Instrumentales Laien- und Amateurmusizieren
  • Posaunenchöre
  • Zwiefacher
  • Regionale Vielfalt der Mundarttheater in Deutschland
  • Georgiritt und historischer Schwerttanz Traunstein
  • Historisches Festspiel "Der Meistertrunk“ zu Rothenburg ob der Tauber
  • Sennfelder und Gochsheimer Friedensfeste
  • Tölzer Leonhardifahrt
  • Wunsiedler Brunnenfest
  • Historisches Festspiel "Die Kinderzeche“ zu Dinkelsbühl
  • Barther Kinderfest
  • Tonnenabschlagen
  • Ostfriesische Teekultur
  • Forster Hanselfingerhut Spiel
  • Bergparaden und Bergaufzüge in Sachsen
  • Schachtradition in Ströbeck
  • Eisenacher Sommergewinn
  • Heiligenstädter Palmsonntagsprozession
  • Skat spielen
  • Feldgeschworenenwesen in Bayern
  • Osingverlosung
  • Innerstädtischer Erwerbsgartenbau in Bamberg
  • Hebammenwesen
  • Die traditionelle Flussfischerei an der Mündung der Sieg in den Rhein
  • Flechthandwerk
  • Mal-, Fass- und Vergoldetechniken der Kirchenmalerei
  • Spitzenklöppeln im Oberpfälzer Wald
  • Porzellanmalerei
  • Zubereitung und Anwendung von traditionellem Kalkmörtel
  • Hessischer Kratzputz
  • Blaudruck
  • Töpfertradition Westerwälder Steinzeug in und um Höhr-Grenzhausen (Kannenbäckerland) sowie Breitscheid

Die zwei Neuaufnahmen in das Register "Guter Praxis-Beispiele“

  • Hochalpine Allgäuer Alpwirtschaftskultur in Bad Hindelang
  • Erforschung und Dokumentation von Flur- und Hausnamen in Bayern

Hintergrundinformationen zum Immateriellen Kulturerbe

Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt von Kulturformen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. Mehr als 400 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Naturwissen aus aller Welt stehen derzeit auf den drei UNESCO-Listen, darunter die Genossenschaftsidee- und praxis aus Deutschland, die arabische Kaffeekultur und der Tanz zur königlichen Trommel in Burundi. Bis heute sind 171 Staaten der UNESCO-Konvention zum immateriellen Kulturerbe beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat. Die Konvention sieht vor, dass jedes Beitrittsland ein nationales Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes erstellt. In Deutschland sind darin 68 Kulturformen sowie vier "Gute Praxis-Beispiele“ verzeichnet.

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