Bei den langjährigen Verhandlungen über die Reform der ARD-Altersversorgung stehen Gewerkschaften und ARD kurz vor einem Abschluss. "Der vorliegende Tarifkompromiss ist Ergebnis eines harten Ringens und mit Einschnitten für die Beschäftigten verbunden“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung (DOV). "Die ARD-Altersversorgung wird jedoch dauerhaft stabilisiert. Damit leisten die Tarifparteien einen wichtigen Beitrag zur Zukunftssicherung der ARD.“ Die DOV vertritt bei den Verhandlungen die Orchester, Chöre und Bigbands der ARD.

Die DOV, der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di verständigten sich mit Vertretern von ARD und Deutschlandradio auf ein Eckpunktepapier. Die Vereinbarungen sollen bis 31. Juli für die beteiligten ARD-Anstalten und die Deutsche Welle in Tarifverträge überführt werden. Auf dieses Vorgehen einigten sich die Verhandlungspartner am 10. Mai in Hamburg.

Die Tarifeinigung umfasst vier Kernpunkte:

1. Reduzierung der Abschläge bei vorzeitiger Verrentung für Mitarbeiter mit Versorgungszusage nach dem Versorgungstarifvertrag der ARD (VTV): statt 10 bis 15 Prozent pro Jahr nur ca. 5 Prozent.

2. Einführung eines neuen Systems der betrieblichen Altersversorgung für Mitarbeiter, die ab 1. Januar 2017 neu eingestellt sind: Der neue Beitragstarifvertrag Altersversorgung (BTVA) hat im Vergleich zu den Altregelungen eine andere Systematik. Die ARD führt für jeden Mitarbeiter monatliche Beiträge an die Baden-Badener Pensionskasse ab, die sich am Bruttogehalt orientieren. Die Höhe der künftigen Betriebsrente richtet sich dann nach der zu erzielenden Zinsentwicklung. Diese Regelungen gelten endlich auch für befristet Beschäftigte.

3. Veränderung der Rentendynamisierung bei allen Aktiven und Rentnern mit Versorgungszusage nach den alten Gesamtversorgungsordnungen sowie dem VTV: Die Renten steigen künftig um mindestens ein Prozent und maximal um ein Prozent weniger als die Gehälter der Aktiven. Damit besteht ein wirksamer Inflationsschutz.

4. Die Gesamteinigung unterliegt einer 15-jährigen Veränderungssperre.

Es ist ein Erfolg der Gewerkschaften, dass die Renten weiter an die Gehaltsentwicklung der Aktiven gekoppelt sind. "Die Gespräche über dieses Thema waren ausgesprochen schwierig, weil die ARD zunächst ganz andere Vorstellungen hatte“, sagt Mertens. Nachdem die Tarifpartner mit diesem Kompromiss ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt haben, sind nun die Länder gefordert. "Sie sollten nicht länger einseitig auf Beitragsstabilität pochen und stattdessen eine verlässliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dauerhaft garantieren.“

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