Mitten im Bundestagswahlkampf hat ProSiebenSat.1 für private Medienunternehmen eine Beteiligung am Rundfunkbeitrag für "gesellschaftspolitisch relevante Inhalte“ gefordert. "Aus gutem Grund hat RTL Deutschland als größter Wettbewerber von ProSiebenSat.1 den Vorschlag abgelehnt. Das Unternehmen bewertet seine wirtschaftliche Unabhängigkeit höher als eine Finanzspritze für spezielle Sendeformate“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung (DOV). "Zu Ende gedacht bedeutet die Forderung von ProSiebenSat.1, dass es gesellschaftlich relevante Inhalte nicht gewinnbringend anbieten kann.“

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen die Koexistenz von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk bestätigt. "Eine Teilhabe privater Medienunternehmen am Rundfunkbeitrag ist verfassungsrechtlich unzulässig. Damit würde ein Mischsystem entstehen.“

Seit Jahren sägen private Medienfirmen sowie Teile der Politik und der öffentlichen Medien an der dualen Rundfunkordnung. "Es ist Zeit, diese Debatte zu versachlichen. Dazu gehört auch, dass die öffentlich-rechtlichen Sender in Ruhe ihre Hausaufgaben machen können, die ihnen die Politik aufgetragen hat. Von vornherein alle Reformanstrengungen schlecht zu reden, ist ziemlich unfair.“ Bis September müssen die Anstalten ein Konzept vorlegen, in dem sie ihre weitere Entwicklung und Sparpotenzial aufzeigen.

In den vergangenen Jahren hat die DOV immer wieder betont, wie wichtig die Funktion der öffentlich-rechtlichen Medien für die Gesellschaft ist. "Die Rundfunkanstalten haben einen Bildungs- und Kulturauftrag. Dabei leisten die Rundfunkorchester, -chöre und -Bigbands seit Jahrzehnten mit kontinuierlicher Arbeit, innovativen Konzertformaten und enormen Anstrengungen bei der Musikvermittlung einen wertvollen Beitrag.“

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