Der Präsident der Kulturpolitischen Gesellschaft Prof. Dr. Oliver Scheytt begrüßt die Benennung von Isabel Pfeiffer-Poensgen als »Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalens« mit folgenden Worten: »Mit der Benennung von Isabel Pfeiffer-Poensgen als neue Ministerin wird einmal mehr deutlich, dass Kulturpolitik vor allem auch Personalpolitik ist. Ministerpräsident Armin Laschet hat mit dieser Personalie Fachkunde in der Kultur und Leidenschaft für die Künste den Vorzug gegeben und damit auf einen Schlag Personal- und Strukturdebatten in der Kulturpolitik des Landes NRW mit einem klugen Federstrich im Sinne der Kulturpolitik entschieden.« Gelungen sei auch die Kombination an der Spitze des Hauses, sei doch mit dem politisch erfahrenen und bestens vernetzen Staatssekretär Klaus Kaiser die personellen Weichen bestens gestellt.

Isabel Pfeiffer-Poensgen bringe, so Oliver Scheytt, mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrung in unterschiedlichsten Funktionen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene und ihrer vertieften Spartenkenntnis die allerbesten Voraussetzungen mit, dass die Kulturpolitik in NRW die Ausstrahlung in das Land hinein und auch auf nationaler und internationaler Ebene bekommt, die das größte Bundesland mit seiner einzigartigen Dichte von Kunst und Kultur verdient. »Die Kunst und Kultur aus NRW hat mit Isabel Pfeiffer-Poensgen nun auch auf Bundesebene Gesicht und Stimme.«

Mit dem im Koalitionsvertrag von CDU und FDP vereinbarten Aufwuchs des Kulturetats um 50% und dieser Personalentscheidung kann nun der mit dem Kulturfördergesetz eingeschlagene Weg konsequent weitergegangen werden, der in NRW mehr als in allen anderen Ländern heißt: Städte und Land, Hand in Hand. Nach wie vor sind Kunst und Kultur an Rhein, Ruhr, Emscher und Lippe von dem Engagement der Städte geprägt, doch der jüngst veröffentlichte Landeskulturbericht Nordrhein-Westfalen 2017 hat indes gezeigt, wie sehr es angesichts der Digitalisierung und der Migrationsbewegung auf eine aktivierende Kulturpolitik des Landes ankommt. Kulturelle Teilhabe und kulturelle Vielfalt sowie gute Produktionsbedingungen in Kunst und Kultur können nur mit Unterstützung des Landes gesichert und weiterentwickelt werden.

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