Nordrhein-Westfalen ist in verstärktem Maße Aufnahmeland von geflüchteten Menschen geworden. Zur erfolgreichen Integration in die Gesellschaft des Landes ist auch eine kontinuierliche kulturell ausgerichtete Arbeit mit den Flüchtlingen erforderlich. Der Landesmusikrat NRW unterstützt Kulturprojekte aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft und schreibt die Förderung von Projekten von Laienmusikern aus, die mit Flüchtlingen musikalisch arbeiten. Die zur Förderung beantragten Projekte können bis Ende 2018 dauern. Ziel ist es, Flüchtlinge durch die Projekte in das nordrhein-westfälische Kulturleben zu begleiten, Ensemble-Bildungen zu unterstützen, Sprachförderung durch Musik zu ermöglichen und Plattformen der individuellen Artikulationen zu schaffen.

Gefördert werden Projekte, die in einem Zeitraum zwischen 01.01.2018 und 31.12.2018 stattfinden. Gefördert wird mittels einer Festbetragsförderung. Ein Eigenanteil von 10 % der Gesamtkosten ist wünschenswert. Dieser kann auch in Form von bürgerschaftlichem Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten erbracht werden.

Antragsfrist ist der 31. Oktober 2017.

Ausschreibung, Antragsformular und Hinweise zur Antragsstellung finden sich unter "Förderung" (http://www.lmr-nrw.de/foerderung/).

Anträge an die Geschäftsstelle des Landesmusikrats NRW schicken:
Landesmusikrat NRW, Sandra Hoch, Klever Str. 23, 40477 Düsseldorf

Weitere Informationen zur Förderung:
Sandra Hoch, Tel. 0211/862064-13, E-Mail: s.hoch(at)lmr-nrw.de

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