Die GEMA und die Konzertverbände haben die Verhandlungen zum Konzerttarif (U-K) erfolgreich abgeschlossen. Wesentliche Neuerungen sind die veränderte Berechnungsgrundlage des Tarifs und das Prüfrecht der GEMA. Der Tarif für Konzerte gilt ab 1. Januar 2018.

Die Einigung zwischen der GEMA und den Konzertverbänden, vertreten durch den Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. und den Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e.V., regelt die Lizenzierung von Konzerten ab 1. Januar 2018.

Die Struktur des Tarifs bleibt unverändert. Differenziert wird weiterhin zwischen kleinen Konzerten bis 2.000 Besuchern, mittelgroßen Konzerten bis zu 15.000 Besuchern und großen Konzerten mit mehr als 15.000 Besuchern. Geändert hat sich aber die Berechnungsgrundlage des Tarifs U-K. Im neuen Tarif wird klargestellt, dass im Kartenpreis enthaltene Leistungen (wie z.B. Campinganteile bei Festivalveranstaltungen) zur Berechnung der Vergütung herangezogen
werden. Dies gilt ebenso bei Zusatzleistungen, die nur in Verbindung mit dem gekauften Ticket Gültigkeit erlangen. Die Tarifhöhe wird zukünftig nicht mehr auf Basis der Brutto-, sondern der Nettoumsätze ermittelt. Als Ausgleich hierfür wurde der Vergütungssatz wie folgt erhöht:

Anzahl der Konzertbesucher bis zu 2.000 Personen
Bis 31.12.2017: 5,00 % der Bruttoumsätze aus dem Kartenverkauf
Ab 01.01.2018: 5,75 % der Nettoumsätze aus dem Kartenverkauf

Anzahl der Konzertbesucher bis zu 15.000 Personen
Bis 31.12.2017: 7,20 % der Bruttoumsätze aus dem Kartenverkauf
Ab 01.01.2018: 7,60 % der Nettoumsätze aus dem Kartenverkauf

Anzahl der Konzertbesucher über 15.000 Personen
Bis 31.12.2017: 7,65 % der Bruttoumsätze aus dem Kartenverkauf
Ab 01.01.2018: 8,00 % der Nettoumsätze aus dem Kartenverkauf

Die Tarifvereinbarung U-K läuft bis zum 31.12.2021 und verlängert sich danach jeweils um ein Jahr, soweit sie nicht von einem Vertragspartner gekündigt wird.

Stellungnahme der GEMA

Einen wesentlichen Verhandlungserfolg sieht Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA, im neu vereinbarten Prüfrecht der GEMA: "Mit dem neuen Tarif U-K konnten wir erstmals ein Prüfrecht der für die Lizenzierung relevanten Unterlagen der Konzertveranstalter durchsetzen. Für die Arbeit der GEMA ist dies ein wichtiger Schritt. Gerade in dem sich stark entwickelnden Markt des Ticketvertriebs, Stichwort Secondary Ticketing, ist dieses Prüfrecht für die Bewertung einer
angemessenen Entlohnung der Musikurheber von großer Bedeutung.“

Die GEMA verhandelt die Vergütungssätze im Interesse ihrer 70.000 Mitglieder, darunter Komponisten, Textdichter und Musikverleger. Eine angemessene Vergütung ihrer Musikwerke auf Konzerten ist für sie von großer Bedeutung. Die Intensität der Musiknutzung ist bei Konzerten am höchsten, die Musikautoren selbst stehen jedoch nur selten auf der Bühne. Ihre Kompositionen und Texte werden oftmals von Interpreten gesungen. Deshalb ist es so wichtig, dass auch die Urheber angemessen an den Ticketeinnahmen beteiligt werden.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 70.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

Stellungnahmen der Konzertverbände

bdv-Präsident Prof. Jens Michow betrachtet es als wesentlichen Erfolg der erzielten Einigung, dass endlich eine dauerhafte Regelung getroffen wurde: "Der neue Tarif U-K wurde als dauerhafte Gesamtlösung festgeschrieben. Ohne eine wesentliche Änderung der Nutzungs-identität kann sich der Tarifsatz zukünftig nicht mehr verändern.“

Pascal Funke, VDKD-Präsident, ergänzt: "Die Schiedsstelle ist unserer Argumentation gefolgt, dass viele Konzerte bei den massiven Erhöhungen, welche die GEMA gefordert hat, nicht mehr durchführbar gewesen wären, vor allem auch kleinere Konzerte, bei denen die Kostenbelastung im Verhältnis zum erzielbaren Umsatz weitaus höher ist als bei größeren Veranstaltungen. Wir freuen uns über die Beibehaltung der Tarifstufe der Konzerte bis 2.000 Besucher. Sie berücksichtigt, ebenso wie der Tarif für die musikalische Nachwuchsarbeit, die besondere kulturwirtschaftliche Bedeutung dieser Veranstaltungskategorie und den Einsatz bei Aufbau und Förderung von Künstlern, die sich erst einen Marktanteil erobern müssen. Damit kann ein vielfältiges, breit gefächertes und lebendiges Musik- und Konzertleben stattfinden, zu dem natürlich auch die Autoren und Komponisten wesentlich beitragen.“

Jurist Michow kommentiert: "Unsere langwierigen Verhandlungen mit der GEMA haben sich im Ergebnis für die Branche mehr als gelohnt. Der neue Tarifvertrag stellt ein Ergebnis dar, mit dem wir auch künftig den Konzertbesuchern attraktive Angebote auf wirtschaftlich vernünftiger Basis anbieten können und werden.“

In den beiden Berufsverbänden der deutschen Live Entertainment Branche sind über 500 Agenturen, Tournee- und Konzertveranstalter zusammengeschlossen. Sie haben im Jahr 2013 mit dem Verkauf von über 125 Millionen Tickets einen Umsatz von rund 4 Milliarden Euro erwirtschaftet.

Quellen:
http://www.gema.de
http://www.vdkd.de