Für KünstlerInnen an deutschen Theatern gelten ab 1. April 2018 verbesserte Arbeitsbedingungen: Unter anderem wird der Schutz für schwangere Künstlerinnen deutlich gestärkt und die Mindestgage auf 2.000 Euro erhöht. Darauf einigten sich die Künstlergewerkschaften Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) und Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e. V. (VdO) mit dem Deutschen Bühnenverein als Arbeitgeberverband. Der Bühnenverein und die Künstlergewerkschaften verfolgen mit dieser Einigung das gemeinsame Ziel, die Arbeitsbedingungen an Theatern zu modernisieren und zu verbessern. "Ohne KünstlerInnen funktioniert kein Theater. Daher müssen wir gemeinsam mit Bundesländern und Kommunen, die die Theater finanzieren, für gute Arbeitsbedingungen sorgen“, äußerten sich die Verhandlungspartner nach den Tarifverhandlungen. Die hier aufgeführten tariflichen Neuregelungen gelten nicht für Privattheater.

GDBA-Präsident Jörg Löwer erklärte: "Die weitere Erhöhung der Mindestgage und der Nichtverlängerungsschutz für Schwangere bedeuten die Verwirklichung wichtiger tarifpolitischer Ziele der GDBA auf dem Weg zu angemessenen Arbeitsbedingungen für BühnenkünstlerInnen.“

Tobias Könemann, Geschäftsführer der VdO, betonte: "Mit der neuerlichen Anhebung der Mindestgage haben wir einen signifikanten Schritt in Richtung angemessene Vergütung für alle künstlerisch Beschäftigten der Theater getan.“

Marc Grandmontagne, Geschäftsführender Direktor des Deutschen Bühnenvereins, sagte: "Mit der Erhöhung der Mindestgagen und der Stärkung des Schwangerenschutzes, der über das hinausgeht, was bei befristeten Verträgen üblich ist, möchte der Deutsche Bühnenverein zeigen, dass es ihm ernst ist mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen von KünstlerInnen. Diesen von Präsidium und Vorstand initiierten Schritt tragen alle Gremien und Mitglieder im Bühnenverein mit.“

Die neue Mindestgage nach dem Tarifvertrag NV Bühne gilt für Solo-KünstlerInnen und künstlerische BühnentechnikerInnen an Stadt- und Staatstheatern und Landesbühnen. Sie bedeutet eine Anhebung um gut 8 Prozent. Es ist die zweite Anhebung nach der bereits erfolgten Erhöhung der Mindestgage im Januar 2017. Auch eine Mindestgage für Gastverträge ist ab Oktober 2017 eingeführt worden.

BühnenkünstlerInnen an Theatern werden befristet beschäftigt. Diese befristeten Verträge müssen durch sogenannte Nichtverlängerungsmitteilungen beendet werden; ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um eine Spielzeit. Bei anderen befristeten Verträgen hat eine Schwangerschaft keine Auswirkung auf die Länge des Vertrages, das Arbeitsverhältnis läuft ohne Kündigung einfach aus. Mit diesen drei Bausteinen ist den Sozialpartnern ein großer Schritt nach vorne gelungen.