Am 1. Januar 2018 tritt ein neuer Tarif für die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von Sammlungen für den kirchenmusikalischen Gebrauch in Kraft.

Einzelheiten des neuen Tarifs im Rahmen von § 46 UrhG Kirche sind auf den Webseiten der VG Musikedition abrufbar. Der neue Tarif gilt für sämtliche Sammlungen, die ab dem 1. Januar 2018 erscheinen.