Aufgrund der aktuellen Vorgänge auf EU-Ebene im Zuge der Reform der Urheberrechtsrichtlinie sind für den Verband unabhängiger Musikunternehmen (VUT) insbesondere die Passagen des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD von großem Interesse, die sich mit dem Urheberrecht und der Verantwortung von Plattformen befassen.

Das Schließen des sogenannten Value Gaps, also der Diskrepanz zwischen den Zahlungen je Abruf eines Musikwerkes von Diensten wie YouTube im Vergleich zu den entsprechenden Ausschüttungen der voll lizenzierten Streamingdienste wie Spotify oder Deezer, ist von größter Bedeutung für den Verband, der die Interessen von rund 1.300 mittelständischen Labels, Verlagen, Vertrieben und selbstvermarktenden Künstler_innen vertritt.

Daher begrüßt der VUT ausdrücklich das Vorhaben, die Stellung der Rechteinhaber_innen gegenüber Internetprovidern zu verbessern, die sich an der öffentlichen Zugänglichmachung von Werken beteiligen. Zudem unterstützt der Verband das Vorhaben, digitale Plattformen an der Refinanzierung von Inhalten angemessen zu beteiligen. Der VUT appelliert an die neue Bundesregierung, den Worten Taten folgen zu lassen und sich hier im Sinne der Kultur- und Kreativwirtschaft an der Seite von Frankreich insbesondere dafür einzusetzen, dass Artikel 13 des Entwurfs der Urheberrechtsrichtlinie zukünftig klarstellt, dass Provider wie YouTube nicht länger von der Hostproviderprivilegierung profitieren, solange sie die Verbreitung ihrer Inhalte aktiv fördern. Nur mit dieser Klarstellung führt eine abgestufte Haftungsprivilegierung zu einem fairen Interessenausgleich.

Jörg Heidemann, Geschäftsführer des VUT: "Die deutsch-französische Zusammenarbeit soll laut Koalitionsvertrag gestärkt und gemeinsame Positionen entwickelt werden. Das sollte sich auch im Bereich Urheberrecht zeigen und Deutschland an die Seite Frankreichs treten, um den Value Gap zu schließen. Die Gelegenheit ist jetzt da und sollte keinesfalls verpasst werden. Damit könnte die neue Bundesregierung direkt zeigen, dass sie nicht nur die Vorbildfunktion der Musikwirtschaft in Bezug auf die Digitalisierung schätzt, sondern sie konkret stärken will.“

Der VUT begrüßt des Weiteren ausdrücklich das Bekenntnis zu kultureller Vielfalt und zu einem starken Urheberrecht, auch und gerade im digitalen Umfeld. Außerdem unterstützt er die Ankündigung, das Kartellrecht modernisieren zu wollen, um eine vielfältige, dynamische Plattformökonomie zu fördern.

Die Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft insgesamt, das Festigen der kulturellen und wirtschaftlichen Grundlagen der Musikwirtschaft und ihrer internationalen Wahrnehmung, die Erweiterung der Innovations- und Außenwirtschaftsförderung sowie die Weiterentwicklung von Finanzierungs- und Förderinstrumenten bewertet der VUT ebenfalls positiv. Dazu zählt auch der geplante Ausbau von Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit im Kulturbereich. Denn daran arbeitet der VUT bereits seit Gründung des Netzwerks "Music Industry Women“ im Jahr 2015 aktiv, unter anderem mit einem Mentoring-Programm.

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