71,6 Prozent der Wählerinnen und Wähler in der Schweiz haben sich am gestrigen Sonntag im Rahmen einer Volksabstimmung klar gegen die Abschaffung der Rundfunkgebühren ausgesprochen und damit die "No Billag“-Initiative zum Scheitern gebracht. Die Abstimmung in der Schweiz hat auch die Diskussion über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland neu entfacht.

Aus diesem Anlass äußert sich Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates, zu der Diskussion in Deutschland: "Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland, ist es, einen Beitrag zu individueller und gesellschaftlicher Meinungsbildung zu leisten. Mit seinem Informations-, Bildungs- und Kulturauftrag übernimmt der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine essentielle Funktion für die demokratische Ordnung und das kulturelle Leben, die z.B. im Hinblick auf eine sich stark diversifizierende Medien- und Kommunikationslandschaft oder die "Fake-News“-Problematik immer wichtiger wird.

Das Ergebnis des Volksentscheides zeigt, dass sich die Schweizerinnen und Schweizer ganz klar zu ihrem öffentlich-rechtlichen Rundfunk bekennen. Auch in Deutschland wird – zuletzt anhand der vorgelegten Konzepte zur Strukturveränderung – die Relevanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks immer wieder diskutiert. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist deshalb mehr denn je gefordert, seine Angebote stärker zu profilieren, mit programmlicher Vielfalt die Vielfalt der Gesellschaft abzubilden und in seine Alleinstellungsmerkmale wie zum Beispiel die Rundfunkklangkörper zu investieren. Der Deutsche Musikrat unterstützt einen Optimierungsprozess, der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten neue Synergien und Spielräume schafft, nicht aber die freie Programmgestaltung und die Erfüllung des öffentlichen Auftrags gefährdet.“

In den kommenden Wochen werden sich Ministerpräsidenten zu den Spar- und Reformvorschlägen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten äußern. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs wird auf dieser Basis eine Empfehlung zur Höhe des künftigen Rundfunkbeitrags abgeben.

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