Das Ministerium für Inneres und Sport in Sachsen-Anhalt hat eine Richtlinie zur Förderung von interkulturellen und interreligiösen Begegnungsveranstaltungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (2014-2020) und des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht. Mit der neuen Richtlinie sollen insbesondere Begegnungsveranstaltungen und Kontakte zwischen einheimischer Bevölkerung und Zugewanderten ermöglicht und intensiviert werden, um gegenseitiges Verständnis und Toleranz für die Vielfalt der Kulturen und Religionen zu fördern. Hierfür können interessierten öffentlichen und privaten Projektträgern pro Antrag bis zu 10.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Erforderlich ist ein zehnprozentiger Eigenmittelanteil.

Bewilligungsbehörde und Ansprechpartner ist das Referat ESF-Förderung im Landesverwaltungsamt.