Das Europaparlament hat am vergangenen Donnerstag über seine Position zur geplanten EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt entschieden. Der Entwurf der Richtlinie wurde abgelehnt und soll nun noch einmal überarbeitet werden.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: "Die Entscheidung des EU-Parlaments ist ein schlechtes Signal für kreatives Schaffen im digitalen Zeitalter. Eine Abstimmung für den Entwurf zur geplanten EU-Richtlinie wäre ein unverzichtbarer Schritt dahin gewesen, das Recht am geistigen Eigentum zu stärken und den Value Gap zu schließen. Die digitalen Medien bieten Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen nie da gewesene Möglichkeiten zur Verbreitung ihrer Werke. Gleichzeitig entstehen jedoch erhebliche Herausforderungen in Hinblick auf die Vergütung der kreativen Leistungen, die eine weitere Anpassung des EU-Urheberrechts erfordern. Es muss endlich sichergestellt werden, dass Plattformen die Kreativen an den erwirtschafteten Erlösen bei der Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Inhalte angemessen beteiligen.“

Der Abstimmung des Europaparlaments gingen mehrjährige Verhandlungen der beteiligten Akteure voraus. Am 20. Juni hatte der Rechtsausschuss im Europaparlament für die Richtlinie des Europäischen Urheberrechts abgestimmt. Der letzte Entwurf sieht vor, die Betreiberinnen und Betreiber digitaler Plattformen weit mehr als bisher in die Verantwortung dafür zu nehmen, dass Urheberinnen, Urheber und Kreative bei der Nutzung und Verwertung ihrer Werke nicht leer ausgehen. So sollen Online-Anbieter künftig bereits während des Hochladens von Inhalten prüfen müssen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind. Damit könnte die illegale Nutzung kreativer Werke wirksam eingedämmt werden.

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