Nach der Entscheidung der Sächsischen Staatsregierung zur Verwendung der Mittel aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen aus der ehemaligen DDR (PMO-Vermögen) erhält das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst von den knapp 62 Millionen Euro, die der Freistaat Sachsen erhält, 16 Millionen Euro. PMO-Mittel werden für investive und investitionsfördernde Maßnahmen im Bereich der wirtschaftlichen Umstrukturierung und zu sozialen oder kulturellen Zwecken eingesetzt.

Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange erklärt: "Wir werden die PMO-Mittel auch einsetzen, um Gedenkstätten weiter zu lebendigen Orten des Erinnerns zu gestalten. Darunter sind auch Gedenkorte, die sich mit der Aufarbeitung von SED-Unrecht beschäftigen. Das bleibt eine ganz wichtige unverzichtbare und dauerhafte Aufgabe. Aber auch weitere Einrichtungen wie Museen werden von den Mitteln profitieren. Wir haben dem Finanzministerium die Vorhaben, von denen wir glauben, dass ihnen die Gelder dringend helfen, vorgeschlagen und sind zufrieden, dass unsere Vorschläge angenommen wurden.“

Für folgende Einrichtungen sind die PMO-Mittel vorgesehen:

  • KZ Gedenkstätte Sachsenburg Frankenberg
  • Gedenkstätte Großschweidnitz
  • Gedenkstätte Runde Ecke, Leipzig
  • Lern- und Gedenkort Kaßberg Chemnitz
  • Gedenkstätte Bautzner Straße, Dresden
  • Archiv Bürgerbewegung Leipzig
  • Sophienkirche/Busmannkapelle Dresden
  • Staatliche Kunstsammlungen Dresden
  • Sächsische Staatstheater Dresden
  • Museum für Archäologie SMAC Chemnitz
  • Sorbisches National-Ensemble Bautzen
  • Sportmuseum Leipzig
  • Karasek-Museum Seifhennersdorf

Hintergrund:

Nach der deutschen Wiedervereinigung verwaltete die Treuhandanstalt das Vermögen von SED und anderen Massenorganisationen der DDR. Man ging von einem Vermögen von mindestens 1,6 Milliarden Euro aus. Die SED aber auch andere Parteien hatten Teile ihres Vermögens über Scheinfirmen auf Schweizer Banken transferiert. In einem jahrelangen Rechtsstreit unter Regie der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die vom Bundesfinanzministerium als Treuhandnachfolge eingesetzt worden war, wurde auf die Herausgabe dieser Mittel geklagt. Diese werden auf Basis der Einwohnerzahl (Königsteiner Schlüssel) auf die ostdeutschen Bundesländer verteilt. Gemäß Einigungsvertrag dürfen diese Mittel nicht wahllos vergeben werden. Die ostdeutschen Länder müssen das Geld für Maßnahmen der wirtschaftlichen Umstrukturierung oder für investive oder investitionsfördernde Maßnahmen im sozialen und kulturellen Bereich einsetzen.