Die Verwertungsgesellschaften GEMA , PRS for Music (Großbritannien) und STIM (Schweden) haben über ihr Gemeinschaftsunternehmen ICE mit YouTube eine neue Lizenzvereinbarung geschlossen. Der Vertrag umfasst das Repertoire der drei Gesellschafter sowie einer Reihe von Independent-Verlagen aus über 130 Ländern weltweit. Über die so genannte ICE-Core-Licence (Kernlizenz) werden auch die neuen kostenpflichtigen  Angebote von YouTube wie YouTube Music erfasst.

"Ich begrüße die Verlängerung des Vertrags mit YouTube, dessen Basis wir für unsere Mitglieder hart erkämpft haben“, so Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA. Zugleich verweist er auf die noch immer fehlenden gesetzlichen Rahmenbedingungen: "Die GEMA macht sich weiterhin  gemeinsam mit ihren Mitgliedern dafür stark, dass das Europäische Parlament die Rechte der Urheber stärkt. Die Abstimmung am 5. Juli für das Verhandlungsmandat zur Reform des Urheberrechts im EU-Parlament war eine herbe Niederlage für die Kreativen. Wir setzen uns  dafür ein, dass die EU eine rechtliche Pflicht zum Abschluss von Lizenzvereinbarungen verabschiedet, die die Vergütung der Kreativschaffenden sicherstellt und Nutzern der Online-Plattformen Rechtssicherheit beim Upload urheberrechtlich geschützter Inhalte gewährleistet.“

Die Vereinbarung mit YouTube zeigt zwar, dass es möglich ist, zu Lösungen zu kommen. Doch solange der gesetzliche Rahmen nicht steht, sind die Verwertungsgesellschaften auf das freiwillige Entgegenkommen der Anbieter von Online-Plattformen angewiesen.

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