Am 14. September 2018 überreicht die Beauftragte für Internationale Kulturpolitik im Auswärtigen Amt, Irmgard Fellner, dem Bund Deutscher Orgelbaumeister (BDO), der Gesellschaft der Orgelfreunde e.V. (GdO), der Vereinigung der Orgelsachverständigen Deutschlands (VOD) und dem Bundesinnungsverband für das Musikinstrumenten-Handwerk die UNESCO-Urkunde zur Auszeichnung des Orgelbaus und der Orgelmusik als Immaterielles Kulturerbe der Menschheit. Im Rahmen des medienöffentlichen Festakts im Haus des Deutschen Handwerks hält die Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission Prof. Dr. Maria Böhmer ein Grußwort.

Ab 14 Uhr finden öffentliche Orgelkonzerte und -improvisationen im Französischen Dom am Gendarmenmarkt statt (Programm unter www.GdO.de/UNESCO).

Orgelbau und Orgelmusik

400 handwerkliche Orgelbaubetriebe mit etwa 2.800 Mitarbeitern, 180 Auszubildende sowie 3.500 hauptamtlichen und zehntausenden ehrenamtlichen Organisten prägen das Handwerk und die Kunst des Orgelbaus und der Orgelmusik in Deutschland. Über 50.000 Orgeln sind derzeit hierzulande im Einsatz. Der Zwischenstaatliche UNESCO-Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe hatte die Kulturform im Dezember 2017 im südkoreanischen Jeju in die UNESCO-Liste aufgenommen.

Die Orgel, der Orgelbau und die Orgelmusik wurden vor mehr als 2.000 Jahren im hellenistischen Ägypten erfunden und gelangten über Byzanz nach Europa, wo sie seit der Karolingischen Renaissance als Kulturgut bis in die Gegenwart weiterentwickelt wurden. Seit dem Mittelalter werden Orgeln aus Europa, wo die meisten Orgeln gebaut werden, in viele Länder weltweit exportiert. Deutschland zählt weltweit zu den wichtigsten Ländern für die Weiterentwicklung des Orgelbaus und der Orgelmusik. Im Orgelbau verbinden sich Wissen im Umgang mit der Natur und traditionelles Handwerk mit innovativer Technik der jeweiligen Epoche. Seit dem Mittelalter ist Orgelmusik auch Teil der kirchlichen Liturgie. Sie hat viele Komponisten, wie Bach, Liszt oder Mendelssohn-Bartholdy in Deutschland und darüber hinaus inspiriert.

Hintergrundinformationen

399 Formen des Immateriellen Kulturerbes sind auf der UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes eingetragen, 52 Elemente auf der Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes und 19 Modellprogramme zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes im Register Guter Praxisbeispiele. Kriterien für die Anerkennung sind unter anderem eine nachweisbare Lebendigkeit und eine identitätsstiftende Komponente für die Trägergemeinschaft der Kulturform, die Entwicklung von kreativen Erhaltungsmaßnahmen, eine weitreichende Beteiligung der Trägergemeinschaft und die Eintragung in ein nationales Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Mit der Einschreibung verpflichten sich die Vertragsstaaten, das Immaterielle Kulturerbe auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu erhalten, zu pflegen und zu fördern.

Weitere Informationen

Orgelbau und Orgelmusik als Immaterielles Kulturerbe der Menschheit
Orgelbau und Orgelmusik im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
Artikelserie zu Orgelbau und Orgelmusik: "Mit Innovationen zum Erfolg“
Orgelfestwochen Berlin (15. bis 30. September 2018)

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