Auch im Jahr 2019 fördert der Landesmusikrat NRW Projekte der kulturellen Vielfalt in der Breitenkultur. Gefördert werden Festivals, Veranstaltungsreihen, einzelne Veranstaltungen und Workshops mit interkultureller Laienmusik bzw. brückenbildenden musikalischen Inhalten. Bis zum 15. Oktober können Anträge für Projekte gestellt werden, die im Zeitraum 01. Januar bis 30. November 2019 stattfinden. Später eingereichte Anträge können leider nicht bearbeitet werden.

Formular und Infos: http://www.lmr-nrw.de/projekte/brueckenklang/projektfoerderung/

"Wie stelle ich einen Antrag?"
"Was muss ich bei einem Verwendungsnachweis alles berücksichtigen?"
Antworten auf diese Fragen und mehr erfahren Sie bei der Brückenklang-Begegnungsveranstaltung am 22. September! http://www.lmr-nrw.de/projekte/brueckenklang/begegnung/

Absätze