Hannover ist eine lebendige Kulturstadt. Straßenmusik gehört zum öffentlichen Leben und ist Bestandteil der kulturellen Landschaft, mit einem bunten, vielfältigen Angebot. Dies soll auch weiterhin so bleiben. Die neuen Regeln werden ab dem 10. September umgesetzt

Damit Straßenmusik nicht zur Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Beschäftigte im Einzelhandel wird, hat die Landeshauptstadt Hannover nach einem Austausch mit der Polizei und der Citygemeinschaft Hannover e.V. neue Regeln erlassen, die festlegen zu welchen Zeiten und an welchen Orten musiziert werden darf. Diese werden ab dem 10. September 2018 in Form eines Flyers (siehe unten) durch den städtischen Ordnungsdienst an die Straßenmusikerinnen und -musiker verteilt. Der städtische Ordnungsdienst wird im Rahmen seiner Streifengänge auch die Einhaltung der Regeln kontrollieren.

Die neuen Regeln zusammengefasst

  • In der Innenstadt sind 17 Plätze und in der Lister Meile neun Plätze für Straßenmusik ausgewählt worden (siehe Informationsblatt am Ende dieser Seite).
  • Auf diesen Plätzen kann von 12 Uhr bis 19:30 Uhr jeweils in der ersten halben Stunde musiziert werden. Dann sind eine Spielpause und ein Ortswechsel notwendig.
  • Der gleiche Standort darf nicht länger als 30 Minuten pro Zweistundenzeitraum bespielt werden und auch nicht zweimal hintereinander genutzt werden.
  • Musikgruppen dürfen maximal vier Personen umfassen.
  • Der Einsatz von elektroakustischen Verstärkeranlagen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für CD-Player, Radiogeräte oder andere Abspielgeräte.
  • Der Verkauf von Tonträgern ist nur bei Eigenproduktionen, zum Beispiel einem Album erlaubt (maximal ein Tonträger).
  • Im Bereich von Veranstaltungen, Märkten und Demonstrationen oder Kundgebungen darf nicht musiziert werden.
  • Straßenmusik außerhalb dieser Regeln, etwa an anderen Plätzen und zu anderen Zeiten und gegebenenfalls auch außerhalb der Innenstadt und der Lister Meile bedarf stets einer Genehmigung im Einzelfall mit einem Vorlauf von mindestens zehn Werktagen.

Aufgrund der Internationalität der Straßenmusikerinnen und -musiker wird der Flyer in acht Sprachen verteilt (Deutsch, Englisch, Polnisch, Russisch, Bulgarisch, Arabisch, Rumänisch und Kroatisch).

Die neuen Regeln wurden im Zusammenhang mit der Einführung des Konzeptes für Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum bereits vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen und werden nunmehr auch mit der Änderung der entsprechenden Satzung formalisiert.

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