Im Rahmen des Berliner Künstlerinnenprogramms vergibt die Berliner Kulturverwaltung einen Projektzuschuss in Höhe von 20.000,- Euro für die Durchführung eines Programms, das geeignet ist, professionell arbeitende Jazzmusikerinnen und/oder -komponistinnen in ihrer künstlerischen Entwicklung voranzubringen. Antragstellerende können sowohl Musikerinnen, Komponistinnen, Veranstalter, Clubs, Vereine etc. sein.

Nähere Bedingungen sind dem ausführlichen Informationsblatt zu entnehmen. Über die Vergabe entscheidet ein unabhängiger Beirat.

Die Vergabe der Mittel verfolgt das Ziel, professionell arbeitende Jazzmusikerinnen und -komponistinnen zu fördern, ihren Werken eine größere Öffentlichkeit zu verschaffen und damit zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen im Bereich Jazz beizutragen.

Bewerbungsschluss ist der 23. Oktober 2018.

Das Informationsblatt kann in der Berliner Kulturverwaltung abgeholt werden oder ist im Internet unter http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/kuenstlerinnenfoerderung verfügbar.

Absätze