Die Kultusministerkonferenz hat mit Wirkung zum 01.01.2019 beschlossen, dass die Kulturministerinnen und -minister/-senatorinnen und -senatoren der Länder künftig eigenständige Beratungen unter dem Dach der Kultusministerkonferenz durchführen. Den ersten Vorsitz übernimmt Hamburgs Senator für Kultur und Medien, Carsten Brosda. Die Kultur-MK behandelt Angelegenheiten der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen gegenüber der Bundesregierung. Sie führen ihre Beratungen in einer Frühjahrs- und einer Herbstsitzung durch.

Die KMK hatte im Juni 2018 einstimmig beschlossen, dafür eine länderoffene Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Thüringer Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, Benjamin-Immanuel Hoff einzusetzen. Die AG erarbeitete in mehreren Sitzungen die nun beschlossenen Vorschläge zur Struktur und Organisation der künftigen Kulturministerkonferenz (Kultur-MK) unter dem Dach der Kultusministerkonferenz. Die 374. Kultusministerkonferenz wird diese Regelungen in ihrer Sitzung im Juni 2021 erneut beraten.

"Wir waren uns in der KMK einig, dass die kulturpolitischen Belange der Länder als Kernstück der verfassungsrechtlich garantierten Kulturhoheit der Länder wieder mehr Sichtbarkeit erlangen und ihr Stellenwert in der öffentlichen Wahrnehmung verbessert werden sollten. Die zunehmende gesellschaftliche Relevanz der Kulturpolitik macht einen engeren Diskurs der Länder erforderlich. Vorhaben von nationalem Interesse und Maßnahmen, die die Kulturentwicklung der Länder betreffen, sollen zwischen Bund und Ländern künftig besser abgestimmt werden. Vor diesem Hintergrund und für eine bessere Koordination der Belange der Länder haben wir uns für diese neue Organisationsstruktur entschieden“, sagte der AG-Vorsitzende und Thüringer Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, Benjamin-Immanuel Hoff.

"Ein wesentliches Merkmal der Kultur in Deutschland ist ihre Qualität und Vielfalt in den Regionen. Die Länder ermöglichen und sichern durch eine Vielzahl institutioneller und projektbezogener Förderungen maßgeblich jene kulturellen Räume, in denen Zusammenhalt und Zusammenhang unserer Gesellschaft erlebt und erfahren werden können. Es ist ein richtiger und wichtiger Schritt, dass die Länder die gemeinsame Debatte über die Förderung der Kultur in Deutschland engagiert und vernehmlich führen - untereinander und mit dem Bund und den Kommunen. Die neu gegründete Kultur-MK ist eine Einladung an alle, mit uns in den Dialog über die immensen kulturellen Möglichkeiten unserer freien, offenen und vielfältigen Gesellschaft zu treten und gemeinsam noch mehr Kultur zu ermöglichen“, sagte Carsten Brosda, Senator der Behörde für Kultur und Medien und künftiger Vorsitzender der Kultur-MK.

Hintergrund

Die Kultur-MK wird einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende und einen Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin haben. Die Amtszeit des Vorsitzes dauert ein Jahr. Der Vorsitz bestimmt sich nach dem Turnusmodell der Ministerpräsidentenkonferenz. Die jeweilige Stellvertretung bestimmt sich nach dem Land, das im darauffolgenden Jahr turnusmäßig den Vorsitz in der MPK übernimmt. Die Stellvertretung folgt dem Vorsitz ebenfalls für ein Jahr im Vorsitz nach. Als Vorsitzender bzw. Vorsitzende und Stellvertreter bzw. Stellvertreterin können nur Ministerinnen/Minister oder Senatorinnen/Senatoren gewählt werden. Neben den länderinternen Beratungen wird der regelmäßige Austausch mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, den kommunalen Spitzenverbänden und den Kulturstiftungen der Länder und des Bundes fortgesetzt.

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