Staatsministerin Grütters: "Nach langen und teils schwierigen Verhandlungen haben wir nun ein vorzeigbares Ergebnis vorliegen, mit dem wir die Medienregulierung an die Herausforderungen durch Digitalisierung und Konvergenz anpassen. Mit der formellen Annahme der EU Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) sind wir dem Ziel hin zu ausgeglichenen Wettbewerbsbedingungen zwischen den verschiedenen Anbietern audiovisueller Mediendienste wie Rundfunk einerseits und Video on Demand (VoD) andererseits ein gutes Stück näher gekommen. Weitere Schritte müssen parallel zur sich rasant entwickelnden Medienlandschaft folgen.“

Die Staatsministerin betonte, dass erstmalig Video-Plattformen einschließlich audiovisueller Inhalte in sozialen Netzwerken bezüglich Jugend- und Verbraucherschutz sowie Schutz vor Hassrede und illegalen Inhalten von der Richtlinie erfasst werden: "Es war für niemanden mehr nachvollziehbar, dass in Sozialen Medien niedrigere Schutzstandards gelten als für Rundfunkprogramme. Unsere Jugend ist überall zu schützen, deshalb haben wir dies geändert. Auch dürfen die europäischen Rundfunksender nicht ständig gegenüber den meist US-amerikanischen Internetkonzernen benachteiligt werden.“

Besonders hob die Staatsministerin die erzielten Ergebnisse für den Filmbereich hervor: "Video on Demand-Anbieter müssen zukünftig mindestens 30 Prozent ihres Angebotes für europäische Werke bereitstellen. Dies stärkt den deutschen und europäischen Film. Die novellierte AVMD-Richtlinie stellt zudem klar, dass auch im Ausland ansässige VoD-Anbieter zur Filmabgabe herangezogen werden können, wenn sie ein Angebot für den deutschen Markt bereithalten. Dies ist auch ein wichtiger Erfolg für die Absicherung der nationalen Filmförderungen. Zu einem fairen Wettbewerb in Europa gehört, dass es weder Steuer- noch Abgabeoasen im Binnenmarkt geben darf“, betonte Grütters.

Die AVMD-Richtlinie muss von den Mitgliedsstaaten innerhalb von 21 Monaten nach Inkrafttreten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste stellt eine der wichtigsten Regelungen des europäischen Medienrechts dar. Sie enthält grundlegende Regelungen für audiovisuelle Mediendienste (Rundfunk und Video-on-Demand-Dienste) insbesondere in den Bereichen Werberegulierung und Jugendschutz. Die Revision gleicht die Vorschriften für lineare (Rundfunk) und nicht-lineare audiovisuelle Mediendienste an. Zugleich werden erstmals Vorschriften für Video-Sharing-Plattformen aufgenommen, wichtige Regelungen für den Filmbereich werden getroffen.