Die EU-Staaten haben sich mehrheitlich auf einen Richtlinienentwurf verständigt, mit dem sie in die weiteren Trilog-Verhandlungen zur EU-Richtlinie für das Urheberrecht gehen wollen. Grundlage für die Einigung war ein Kompromiss zwischen Deutschland und Frankreich, der vorsieht, dass einige Plattformen von Artikel 13 ausgenommen werden. Sollten die weiteren Verhandlungen mit dem Europaparlament und der EU-Kommission erfolgreich verlaufen, könnte die Richtlinie noch vor der Europawahl im Mai verabschiedet werden. Der Deutsche Musikrat und der Landesmusikrat NRW begrüßen die Einigung der EU-Mitgliedsstaaten.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: "Es ist ein überaus positives Signal, dass die EU-Staaten sich auf einen Kompromiss verständigen konnten. Der Schutz der Urheberrinnen und Urheber und die faire Vergütung kreativer Leistungen sind existenziell für den Fortbestand kultureller Vielfalt im Netz. Eine europaweite Richtlinie ist daher eine längst überfällige Notwendigkeit, die nicht durch die Diskussion über einzelne Aspekte in Gefahr gebracht werden darf. Es bleibt daher zu hoffen, dass in den wieder aufgenommenen Trilog-Verhandlungen bald eine verbindliche Rechtslage im Sinne der Kreativschaffenden beschlossen wird.“

Reinhard Knoll, Präsident des Landesmusikrat NRW, sieht den weiteren Verhandlungen optimistisch entgegen: "Die Diskussion um Ausnahmeregelungen darf das europäische Urheberrecht nicht verhindern, zu wesentlich ist seine Bedeutung für die Kultur- und Medienschaffenden in Europa. Ich hoffe, dass die weiteren Verhandlungen zügig zu einer juristisch abgesicherten fairen Verteilung der Erlöse von kulturellen Inhalten auf Online-Plattformen führen.“

Die letzte, für den 21. Januar angesetzte Trilog-Verhandlungsrunde war abgesagt worden, nachdem elf von 28 EU-Ländern sich gegen den von Rumänien vorgelegten Kompromissvorschlag ausgesprochen hatten. Neben Artikel 11, der die Einführung eines EU-weiten Leistungsschutzrechtes für Presseverleger vorsieht, gilt besonders Artikel 13 als umstritten. Er soll Plattformen dazu verpflichten zu prüfen, ob das Hochladen der jeweiligen Inhalte gegen Urheberrechte verstößt. Der nun erzielte Kompromiss zwischen Deutschland und Frankreich nimmt Plattformen, die jünger als drei Jahre sind, einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro und unter fünf Millionen Nutzer im Monat haben, von den Regelungen des Artikel 13 aus. Neben dem Deutschen Musikrat und dem Landesmusikrat NRW befürworten zahlreiche weitere Kulturverbände die Verabschiedung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt.

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