Was lange währt, wird endlich gut. Heute hat der Europäische Rat die EU-Urheberrechtslinie beschlossen. Das Europäische Parlament hatte bereits am 26. März 2019 seine Zustimmung erteilt. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist erfreut über Zustimmung des EU-Rates zur EU-Urheberrechtsrichtlinie.

Nun steht nach jahrelangen Debatten auf der europäischen Ebene die nationale Umsetzung an. Die Diskussion zu den verschiedenen Bestandteilen der EU-Urheberrechtsrichtlinie wird damit in Deutschland fortgesetzt.

Der Deutsche Kulturrat tritt für Kunst- und Meinungsfreiheit, selbstverständlich auch im Internet, ein. Die Freiheit der Kunst wird aber auch dadurch gefährdet, dass den Künstlerinnen und Künstler die angemessene Vergütung für die Verwertung ihrer Werke im Internet durch die marktbeherrschenden Monopolisten vorenthalten wird. Für den Deutschen Kulturrat ist es essentiell, dass die Position der Rechteinhaber gestärkt wurde, damit sie künftig ihre Rechte gegenüber Online-Plattformen besser durchsetzen können, insbesondere um für die – zustimmungsbedürftige – Nutzung ihrer Werke eine angemessene Vergütung zu erhalten. Hierfür wurde nun auf der europäischen Ebene der Weg frei gemacht.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Die Diskussionen sind noch nicht zu Ende, sondern fangen auf der nationalen Ebene jetzt erst an. Ich hoffe auf konstruktive Gespräche auch mit den Kritikern, bei denen die gesamte EU-Urheberrechtsrichtlinie in den Blick genommen wird. Ich denke, dass verbale Abrüstung dieser Debatte sehr gut tun wird.“

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