Die EU ändert ihr Urheberrecht, um es an das heutige digitale Umfeld anzupassen. Der Rat hat heute (15. April 2019) eine Richtlinie angenommen, mit der das geltende EU-Urheberrecht modernisiert wird, um den Weg zu einem echten digitalen Binnenmarkt zu ebnen. Die Neuregelung sorgt für einen angemessenen Schutz von Urhebern sowie Künstlerinnen und Künstlern und bietet gleichzeitig neue Möglichkeiten, um überall in der Europäischen Union im Internet auf urheberrechtlich geschützte Inhalte zuzugreifen und diese weiterzugeben.

Valer Daniel Breaz, rumänischer Minister für Kultur und nationale Identität: "Ich bin sehr froh, dass wir uns auf einen ausgewogenen Text verständigt haben, der viele Chancen eröffnet, einmal für die europäischen Kreativsektoren, die florieren und unsere kulturelle Vielfalt und andere gemeinsame europäische Werte besser repräsentieren werden, aber auch für die Nutzerinnen und Nutzer, deren Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet gestärkt wird. Dies ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem soliden und funktionierenden digitalen Binnenmarkt."

Die Richtlinie regelt viele unterschiedliche Aspekte, die sich in drei Kategorien unterteilen lassen:

A) Anpassung der Ausnahmen/Beschränkungen des Urheberrechts an das digitale und grenzüberschreitende Umfeld
Die Richtlinie sieht verbindliche Ausnahmen vom Urheberrecht für die Zwecke des Text- und Data-Minings, des Online-Unterrichts und der Erhaltung und Online-Verbreitung des kulturellen Erbes vor.

B) Verbesserung der Lizenzierungsverfahren, um den Zugang zu kreativen Inhalten zu erweitern
Die Richtlinie enthält harmonisierte Vorschriften, die Folgendes erleichtern: Die Verwertung von Werken, die nicht mehr vermarktet werden (vergriffene Werke),

  • die Ausstellung erweiterter kollektiver Lizenzen und
  • den Erwerb von Rechten an Filmen durch Plattformen für den Videoabruf.

C) Schaffung eines funktionierenden Marktes für den Urheberrechtsschutz
Mit der Richtlinie wird ein neues Recht für Presseverlage für die Online-Nutzung ihrer Presseveröffentlichungen eingeführt. Urheber von Werken, die in einer Presseveröffentlichung verwendet werden, haben Anspruch auf einen Anteil des aus diesem neuen Recht resultierenden Einkommens des Presseverlags.

Die Richtlinie schafft Klarheit in Bezug auf den Betrieb von Online-Tauschbörsen für von Nutzern hochgeladene Inhalte. Diese Plattformen benötigen im Prinzip eine Lizenz für urheberrechtliche geschützte Werke, die von Nutzern hochgeladen werden, es sei denn, eine Reihe von Voraussetzungen nach Maßgabe der Richtlinie sind erfüllt. Rechteinhaber können somit besser die Bedingungen für die Verwertung ihrer Online-Werke aushandeln und erhalten für die Online-Nutzung ihrer Inhalte durch diese Plattformen eine Vergütung. Gleichzeitig gestattet die Richtlinie Nutzern, Inhalte zu Zwecken des Zitierens, der Kritik, Rezension, Karikatur, Parodie oder Pastiche frei zu generieren und hochzuladen. Deshalb werden die Ausnahmen für diese Art der Nutzung, die für die Mitgliedstaaten zur Zeit noch fakultativ sind, künftig verbindlich gelten.

Die Richtlinie verankert auch das Recht der Urheber und ausübenden Künstler auf eine angemessene und verhältnismäßige Vergütung bei der Lizenzvergabe oder der Übertragung ihrer Rechte und sieht eine Transparenzpflicht hinsichtlich der Verwertung lizenzierter Werke sowie einen Mechanismus für die Anpassung der Vergütung in Verbindung mit einem speziellen alternativen Streitbeilegungsverfahren vor. Softwareentwickler sind von diesen Vorschriften ausgenommen.

Nächste Schritte

Nach Unterzeichnung der Richtlinie und ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um die neuen Regeln in ihr nationales Recht umzusetzen.

Die angenommene Richtlinie (Volltext)

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