Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit der Vorlage eines Diskussionsentwurfs für den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrecht an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts bereits frühzeitig Gelegenheit gibt, zu den beabsichtigten Regelungen Stellung zu nehmen.

Der Deutsche Kulturrat bündelt in seiner heute vorgelegten Stellungnahme die gemeinsamen Positionen seiner Mitglieder. Zu seinen Mitgliedern gehören Verbände aus verschiedenen künstlerischen Sparten (Musik, darstellende Künste, Literatur, bildende Kunst, Baukultur und Denkmalpflege, Design, Film, Rundfunk und audiovisuelle Medien sowie Soziokultur und kulturelle Bildung). Das Mitgliederspektrum umfasst dabei sowohl Verbände der Urheber und ausübenden Künstler als auch Verwerterverbände sowie Zusammenschlüsse von Bildungs- und Kulturinstitutionen.

Der Deutsche Kulturrat begrüßt sehr, dass die Bundesregierung besonders eilbedürftige Regelungen, zu denen vor allem die Verlegerbeteiligung (Art. 16 DSM-Richtlinie) zählt, schnell umsetzen will. Der Deutsche Kulturrat geht davon aus, dass das weitere Gesetzgebungsverfahren nun sehr zügig vorangetrieben wird.

In der Stellungnahme äußert sich der Deutsche Kulturrat zu den Themenfelder:

  • Text und Data Mining
  • Weitere Schrankenregelungen
  • Verlegerbeteiligung
  • Presseverlegerleistungsschutzrecht

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Endlich soll die Verlegerbeteiligung bei gesetzlichen Vergütungsansprüchen gesetzlich geregelt werden. Es ist gut, dass im Gesetzesentwurf ein Beteiligungsanspruch der Verleger an gesetzlichen Vergütungsansprüchen vorgesehen ist. Doch bleiben noch wichtige Frage zu klären, aber die Gesetzgebung befindet sich auf dem richtigen Kurs."

Lesen Sie die Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu einem Ersten Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts hier.

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