Die Enquete-Kommission hat ihren Zwischenbericht "Kultur in Deutschland" vorgelegt. Darin spricht sie sich für ein Staatsziel Kultur im Grundgesetz aus. Der Schutz und die Förderung von Kultur seien im Grundgesetz nicht positiv verankert, heißt es zur Begründung. Es fehle eine entsprechende Bestimmung über die geistigen und ideellen Dimensionen menschlichen Daseins. Daher solle das Grundgesetz um die Formulierung ergänzt werden: "Der Staat schützt und fördert die Kultur."

Bundestagspräsident Wolfgang Thierse unterstützt die Empfehlung der Enquetekommission "Kultur in Deutschland" des Deutschen Bundestages, die Kultur als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen. "Nachdem wir unter anderem den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als Staatszielbestimmung in unserer Verfassung verankert haben, sollten wir in der Verfassung Deutschland auch als Kulturstaat definieren und damit die Bewahrung, Pflege und Förderung der Kultur mit einer eigenen Bestimmung in das Grundgesetz aufnehmen", sagte der Bundestagspräsident anlässlich der Übergabe des Zwischenberichts der Enquetekommission.

Der Bundestagspräsident dankte für die erfolgreiche Arbeit und sprach sich ebenfalls - wie die Mitglieder der Kommission - im Falle von Neuwahlen dafür aus, dass auch der 16. Deutsche Bundestag wieder eine Enquetekommission "Kultur in Deutschland" einsetzen solle, um die noch nicht abgeschlossene Arbeit fortzuführen und zum Abschluss zu bringen.

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